Schuldanfechtung – Aussetzung des Verfahrens und Vermögensoffenbarung

Schuldanfechtung – Aussetzung des Verfahrens und Vermögensoffenbarung
ISTANBUL ….. VOLLSTRECKUNGSSTELLE

FILE NO :2013/…………….. Grundlage

OBJEKTOR

SCHEINBAR VERSCHULDET:

RECHTSANWALT: Av.

ERSCHEINENDER GLÄUBIGER:

RECHTSANWALT:

BEZUG: Einspruch gegen die Forderung und Antrag auf Aussetzung des Verfahrens.

ERLÄUTERUNGEN

1- Wir erheben Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, den wir unter ……………. fristgerecht erhalten haben.

2- Unser Mandant schuldet dem Unternehmen, das sich als Gläubiger ausgibt, keine ……………………..TL, wie im Mahnbescheid gefordert. WIR ERHEBEN AUSDRÜCKLICH EINSPRUCH GEGEN DIE FORDERUNG. Wir beantragen eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens. Der geforderte Betrag und der Zinssatz sind außerdem ungerecht und überhöht. Vermögensoffenbarung

3- Darüber hinaus sind die Forderungen und Ansprüche des Gläubigers auch urteilsbedürftig. Es gibt keine Kreditkarte, die unser Mandant für den zu erstattenden Betrag benutzt hat. Unser Mandant hat mit dem Gläubiger weder einen Kreditkartenvertrag noch einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Es ist daher klar, dass die Forderung ungerechtfertigt und urteilsbedürftig ist.

4- Außerdem ist an der Zustelladresse, an der der Zahlungsbefehl zugestellt wurde, genügend bewegliches Vermögen vorhanden, um die Schulden zu decken. Wir legen Ihnen zur Kenntnisnahme vor, dass die Vermögenserklärung ersetzt werden soll.

SCHLUSSFOLGERUNG und ANTRAG: Aus den dargelegten Gründen beantragen wir die Aussetzung und Einstellung des Verfahrens.

Schuldner Antretender Rechtsanwalt

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1- Wir erheben Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, den wir unter ……………. fristgerecht erhalten haben.

2- Unser Mandant schuldet dem Unternehmen, das sich als Gläubiger ausgibt, keine ……………………..TL, wie im Mahnbescheid gefordert. WIR ERHEBEN AUSDRÜCKLICH EINSPRUCH GEGEN DIE FORDERUNG. Wir beantragen eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens. Der geforderte Betrag und der Zinssatz sind außerdem ungerecht und überhöht. Vermögensoffenbarung

3- Darüber hinaus sind die Forderungen und Ansprüche des Gläubigers auch urteilsbedürftig. Es gibt keine Kreditkarte, die unser Mandant für den zu erstattenden Betrag benutzt hat. Unser Mandant hat mit dem Gläubiger weder einen Kreditkartenvertrag noch einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Es ist daher klar, dass die Forderung ungerechtfertigt und urteilsbedürftig ist.

4- Außerdem ist an der Zustelladresse, an der der Zahlungsbefehl zugestellt wurde, genügend bewegliches Vermögen vorhanden, um die Schulden zu decken. Wir legen Ihnen zur Kenntnisnahme vor, dass die Vermögenserklärung ersetzt werden soll.

SCHLUSSFOLGERUNG und ANTRAG: Aus den dargelegten Gründen beantragen wir die Aussetzung und Einstellung des Verfahrens.

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