
Behauptung der Verfassungswidrigkeit
[Informationen zum Gericht einfügen] AN DAS GERICHT Verfassungswidrigkeit
DATEINUMMER: [Angabe des Aktenzeichens]
ANTRAGSTELLER : [Name einfügen]
GEGENPARTEI: [Name einfügen]
FALL
BETREFF:
FAKTEN : 1-Das Verfahren gegen unseren Mandanten ist bei Ihrem Gericht anhängig ……. E nummeriert
……. in der Rechtssache angewandt werden Sie ist eindeutig verfassungswidrig. Verfassungswidrigkeit
Nämlich
a-)
b-)
c-)
2-In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 2707, Amtsblatt vom 25.09.1982
1982, das im Amtsblatt veröffentlicht und durch Volksabstimmung am 07.11.1982 bestätigt wurde
Der erste Absatz von Artikel 152 der Verfassung lautet wie folgt: “Das Gericht, das mit einer Sache befasst ist,
die Bestimmungen eines Gesetzes oder eines Gesetzesdekrets, die in Übereinstimmung mit der Verfassung anzuwenden sind
und wenn es die von einer der Parteien erhobene Behauptung der Verfassungswidrigkeit für schwerwiegend hält
die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Angelegenheit, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Angelegenheit
wird das Verfahren zurückgestellt”.
3-Diesem Artikel zufolge ist unsere Klage auf Verfassungswidrigkeit schwerwiegend
und an das Verfassungsgericht geschickt, um unsere Behauptung der zu prüfen und
Wenn unser Einspruch als angemessen erachtet und vom obersten Gericht akzeptiert wird, wird der besagte Artikel des Gesetzes aufgehoben.
und es wird keine Möglichkeit der Umsetzung geben.
4 – Aus den oben dargelegten Gründen der Verfassungswidrigkeit des betreffenden Artikels
Wir beantragen, dass die Akte dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt wird.
RECHTSGRUNDLAGEN : Artikel 152 der Verfassung
SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Ihr Gericht wird ersucht, die Akte auf die Behauptung der Verfassungswidrigkeit zu prüfen
die Akte an den Verfassungsgerichtshof zu überweisen und die Prüfung durch den Obersten Gerichtshof zu beenden
bis zum Ende der Verhandlung zurückgestellt zu werden.
VERTRETER DES ANTRAGSTELLERS
[Angabe des Bevollmächtigten]
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2-In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 2707, Amtsblatt vom 25.09.1982
1982, das im Amtsblatt veröffentlicht und durch Volksabstimmung am 07.11.1982 bestätigt wurde
Der erste Absatz von Artikel 152 der Verfassung lautet wie folgt: “Das Gericht, das mit einer Sache befasst ist,
die Bestimmungen eines Gesetzes oder eines Gesetzesdekrets, die in Übereinstimmung mit der Verfassung anzuwenden sind
und wenn es die von einer der Parteien erhobene Behauptung der Verfassungswidrigkeit für schwerwiegend hält
die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Angelegenheit, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Angelegenheit
wird das Verfahren zurückgestellt”.
