Verfassungswidrigkeit

Verfassungswidrigkeit

……. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER

                                                                                                                   .......       

DATEI-NR:…….

ANTRAGSTELLER :…….

GEGEN PARTEI :…….

FALL :

BETREFF : Verfassungswidrigkeit

TATSACHEN : 1-Das Verfahren gegen unseren Mandanten ist bei Ihrem Gericht anhängig ……. ……. in der Rechtssache mit der Nummer E Sie ist eindeutig verfassungswidrig.

Und zwar

a-)

b-)

c-)

2-Der erste Absatz des Artikels 152 der Verfassung von 1982, der gemäß dem Gesetz Nr. 2707 im Amtsblatt vom 25.09.1982 veröffentlicht und am 07.11.1982 durch Volksabstimmung bestätigt wurde, lautet wie folgt: “Stellt das mit einer Rechtssache befasste Gericht fest, dass die Anwendung der Bestimmungen eines Gesetzes oder eines rechtskräftigen Dekrets gegen die Verfassung verstößt, und ist es der Auffassung, dass die von einer der Parteien vorgebrachte Behauptung der Verfassungswidrigkeit schwerwiegend ist, so vertagt es die Rechtssache bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über diese Frage”.

3-Diesem Artikel zufolge wird unsere Behauptung der Verfassungswidrigkeit, wenn sie von Ihrem Gericht als ernsthaft eingestuft wird, dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, und wenn unser Einspruch als angemessen erachtet und vom obersten Gericht akzeptiert wird, wird der betreffende Gesetzesartikel aufgehoben und es gibt keine Möglichkeit der Umsetzung.

4 – Aus den oben dargelegten Gründen beantragen wir, die Akte dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des betreffenden Artikels zu übermitteln.

RECHTSGRUNDLAGE : Artikel 152 der Verfassung

SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Wir beantragen, dass Ihr Gericht die Akte zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit an das Verfassungsgericht weiterleitet und beschließt, den Fall bis zum Abschluss der Prüfung durch das hohe Gericht zurückzustellen.

VERTRETER DES KLÄGERS

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