
Verletzung des Rechts auf Eigentum durch die Einstellung der dauerhaften Unterstützung durch die Mehmetçik-Stiftung
Ereignisse
Während der Kläger seinen Wehrdienst ableistete, stellte das Krankenhaus der Gülhane Military Medical Academy (GATA) in einem Bericht fest, dass er “wehrunfähig” sei. Auf Antrag des Klägers gewährte die Mehmetçik-Stiftung der türkischen Streitkräfte (TAF) dem Kläger seit dem 1.4.1998 Behindertenhilfe und Behindertenbetreuung. Infolge der von der Stiftung vorgenommenen Neubewertung wurde die Pflegehilfe für den Kläger am 22.5.2014 eingestellt. Der Antragsteller reichte beim Zivilgericht erster Instanz eine Klage auf Aufhebung dieser Entscheidung ein. Das erstinstanzliche Zivilgericht forderte ein Gutachten der rechtsmedizinischen Anstalt an. In dem vom gerichtsmedizinischen Institut erstellten Bericht wurde festgestellt, dass die beim Kläger beschriebene psychotische Störung bei Männern in der Regel zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr beginnt, dass viele Faktoren wie psychosoziale Belastungen, genetische Grundlagen und biologische Faktoren für die Entstehung der Krankheit ausschlaggebend sein können und dass die derzeitige Erkrankung des Klägers nicht nur mit seinem Militärdienst in Zusammenhang gebracht werden kann. Das erstinstanzliche Zivilgericht bezog sich auf dieses Gutachten und wies die Klage ab. Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Berufung ein; der Kassationsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des erstinstanzlichen Zivilgerichts und wies den Antrag auf Berichtigung des Urteils zurück.
Behauptungen
Der Kläger machte geltend, dass sein Recht auf Eigentum durch die Einstellung der kontinuierlichen Unterstützung durch die Mehmetçikik-Stiftung verletzt worden sei.
Würdigung durch das Gericht
Die Art und Weise, in der die vorliegende Klage geprüft wird, hängt vom Status der Mehmetçik-Stiftung und der Art der Beziehung zwischen ihr und dem Kläger ab. Ist die Mehmetçik-Stiftung als juristische Person des Privatrechts anerkannt, die nicht mit dem öffentlichen Sektor verbunden ist, wird die Beziehung zwischen ihr und dem Antragsteller als Unterstützung privatrechtliche Beziehung und die dem Antragsteller geleistete Pflegehilfe als schuldrechtliche Forderung angesehen, und der vorliegende Antrag wird dementsprechend im Rahmen der positiven Schuldverhältnisse geprüft. Wird die Mehmetçikik-Stiftung hingegen als Teil der öffentlichen Gewalt (eine juristische Person, die mit der Öffentlichkeit verbunden ist) betrachtet, wird die dem Antragsteller geleistete Pflegehilfe als eine Forderung der sozialen Sicherheit betrachtet, und ihre Unterbrechung wird als Eingriff der öffentlichen Gewalt angesehen, und der Antrag wird im Rahmen der negativen Verpflichtungen des Staates geprüft.
Zunächst ist zu betonen, dass die Mehmetçik-Stiftung keine juristische Person ist, die durch ein spezielles Gesetz gegründet oder innerhalb der Verwaltungsorganisation offiziell festgelegt wurde, sondern wie alle anderen Stiftungen unter der Aufsicht der Generaldirektion für Stiftungen im Rahmen der Gesetze Nr. 4721 und 5737 arbeitet. Andererseits haben das Vermögen, die Forderungen und das Personal der Mehmetçik-Stiftung keinen anderen Status als andere Stiftungen, und ihr Vermögen ist nicht vor Pfändung geschützt. Der Stiftung wurden keine Privilegien wie die Vollstreckungsbefugnis von Amts wegen und die Vermutung der Rechtmäßigkeit ihrer Geschäfte eingeräumt. Darüber hinaus ist die Stiftung
