
Wehrpflicht und Unterhaltspflicht
Eine Person, die über kein Einkommen und Vermögen verfügt und ihren Wehrdienst ableisten muss, kann nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Sie können die Musterentscheidung des Kassationshofs einsehen.
Zivilkammer
Hauptnummer: 2016/20858
Beschlussnummer: 2018/8072
“Rechtsprechungstext”
GERICHT :Zivilgericht (Familiengericht) erster Instanz
ART DES FALLS : Einvernehmliche Scheidung
Nach Abschluss der Verhandlung der Rechtssache zwischen den Parteien wurde das oben datierte und nummerierte Urteil des Amtsgerichts von dem klagenden und beklagten Mann hinsichtlich der angenommenen Klage der Frau, der Feststellung des Verschuldens, ihrer abgelehnten Ausgleichsansprüche, des Unterhalts und des Sorgerechts und von der beklagten und widerklagenden Frau hinsichtlich der Feststellung des Verschuldens, ihrer abgelehnten Ausgleichsansprüche, der Höhe des Armuts- und des subsidiären Unterhalts angefochten und die Akten verlesen und erörtert:
1- Nach dem Akteninhalt, den der Entscheidung zugrundeliegenden Beweisen und den rechtskonformen Gründen, zumal kein Fehler in der Beweiswürdigung vorliegt, sind die Berufungseinwände der Parteien über den Umfang der folgenden Absätze hinaus unberechtigt.
2- Obwohl das Gericht beschlossen hat, beide Scheidungsfälle zu akzeptieren, indem es den Parteien ein gleiches Verschulden an den Ereignissen, die zur Scheidung geführt haben, zuerkennt; aus der Verhandlung und den gesammelten Beweisen geht hervor, dass der klagende-gegnerische Mann keine unabhängige Wohnung zur Verfügung gestellt hat, seine Frau bedroht hat, seine Frau körperlich misshandelt hat, sie beleidigt hat, seiner Frau nicht erlaubt hat, sich mit seiner Familie zu treffen, über die Einmischung seiner Familie in die Ehe geschwiegen hat, seine Frau bedroht und beleidigt hat; während die beklagte und widerklagende Frau ihren Ehemann beleidigte, ihre Pflichten der Einheit vernachlässigte und über die Einmischung ihrer Familie in die Ehe, die Drohungen und Beleidigungen gegen ihren Ehemann schwieg. Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass den klagenden/gegnerischen Mann ein schwereres Verschulden an den Ereignissen trifft, die zur Scheidung führten, als die beklagte/gegnerische Frau. Auch wenn dies der Fall ist, war es nicht richtig, die Parteien als gleich schuldig anzusehen, was eine Aufhebung des Urteils erforderlich machte. Unterhaltspflicht.
3- Der klagende und widerbeklagte Mann ist aus dem in Absatz 2 genannten Grund grob fahrlässig an den Tatsachen beteiligt, die zur Scheidung geführt haben, und dieses fehlerhafte Verhalten stellt auch einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Frau dar. Die Frau wurde durch die Scheidung der finanziellen Unterstützung ihres Mannes beraubt. Die Voraussetzungen des Artikels 174/1-2 des türkischen Zivilgesetzbuches sind zu Gunsten der Frau erfüllt. Es war nicht richtig und musste rückgängig gemacht werden, die Entscheidung in der schriftlichen Form abzulehnen, während es notwendig war, eine materielle und moralische Entschädigung zugunsten der Frau im Rahmen des sozialen und wirtschaftlichen Status der Parteien, der Schwere der Mängel und des Billigkeitsgrundsatzes zu schätzen.
4- Es wird davon ausgegangen, dass der klagende und widerbeklagte Mann während des Urteils zum Militärdienst verpflichtet war. Ein Mann, der seinen Wehrdienst ableistet und über kein Einkommen und Vermögen verfügt, kann nicht zum Unterhalt herangezogen werden. (12.12.1966 vom 5/11 nummeriertes internes Gerichtsurteil) Während der klagende-beklagte Mann nicht zum vorsorglichen Unterhalt während der Zeit des Wehrdienstes herangezogen werden sollte, war es nicht richtig, der beklagten-gegenklagenden Frau und dem gemeinsamen Kind für diesen Zeitraum vorsorglichen Unterhalt zuzusprechen. Unterhaltspflicht.
5- Der der beklagten und widerklagenden Frau zugesprochene Unterhalt ist angesichts der tatsächlichen sozialen und wirtschaftlichen Lage der Parteien, der Art des Unterhalts und der wirtschaftlichen Bedingungen der Zeit überhöht. Das Gericht sollte unter Berücksichtigung des Billigkeitsgrundsatzes in Artikel 4 des türkischen Zivilgesetzbuches einen angemesseneren Unterhaltsbetrag festsetzen. Es verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz, ein Urteil wie geschrieben zu fällen, ohne diesen Aspekt zu berücksichtigen.
6-Der Unterhalt für das gemeinsame Kind ist angesichts der tatsächlichen sozialen und wirtschaftlichen Lage der Parteien, der Art des Unterhalts und der wirtschaftlichen Bedingungen der Zeit überhöht. Das Gericht sollte unter Berücksichtigung des Billigkeitsgrundsatzes in Artikel 4 des türkischen Zivilgesetzbuches einen angemesseneren Unterhalt zusprechen. Es verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz, ein schriftliches Urteil zu fällen, ohne diesen Aspekt zu berücksichtigen.
SCHLUSSFOLGERUNG: Das angefochtene Urteil wird aus den in den Absätzen 2, 3, 4, 5 und 6 dargelegten Gründen ABGELEHNT, und die übrigen Teile des angefochtenen Urteils, die nicht in den Anwendungsbereich der Aufhebung fallen, werden aus den in Absatz 1 dargelegten Gründen ANGENOMMEN
Es wurde einstimmig beschlossen, die Vorbeschwerdegebühr auf Antrag an den Einleger zurückzuerstatten und offen zu sein für eine Berichtigung des Beschlusses innerhalb von 15 Tagen nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses. 26.06.2018 (Dienstag). Unterhaltspflicht.
