Klage gegen den Eigentümer, der Änderungen im unabhängigen Teil vorgenommen hat

……. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER

ANTRAGSTELLER :…….

BEKLAGTER :…….

BEKLAGTER :…….

BETREFF : Unser Antrag auf Unterlassung des Verhaltens des Beklagten, der ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft Veränderungen in der unabhängigen Abteilung vorgenommen hat, und auf Rückführung der unabhängigen Abteilung in ihren früheren Zustand.

ERLÄUTERUNGEN : Mein Mandant befindet sich unter ……. und ……. Bundesland, ……. Bezirk, ……. Nachbarschaft, ……. Grundstück, ……. Insel, ……. Parzelle, …. nummerierte unabhängige Abschnitte auf der in der Eigentumsurkunde eingetragenen Hauptimmobilie. Der Beklagte ist Eigentümer der unabhängigen Abteilung mit der Nummer … derselben Immobilie.

Der Beklagte strich die Balkongeländer und die Innenanstriche der Balkone in einer anderen Farbe, indem er Änderungen vornahm, die das äußere Erscheinungsbild der Hauptimmobilie störten, ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.

Da dieses Verhalten ohne die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung der Rechte der anderen Wohnungseigentümer darstellt, ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen.

URSACHEN : Wohnungseigentumsgesetz und damit zusammenhängende Gesetzgebung

BEWEISMITTEL : Grundbuchamt, Beschlussbuch, Offenlegung und Sachverständigengutachten

SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir respektvoll, dass der von der Beklagten vorgenommene Eingriff verhindert wird, dass die Beklagte ermahnt wird, die Situation wiederherzustellen, dass die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt werden und dass die Anwaltskosten der Gegenpartei in unserem Namen als Anwalt gemäß dem 164/letzten Absatz des Gesetzes Nr. 1136 über das Anwaltsrecht, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, entschieden werden. …….

                                                                                                          ANWALT DES KLÄGERS

                                                                                                                    .......

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