
Antrag auf Löschung des Testaments
Erbetene Maßnahme
ADANA ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ IM DIENST
BEKLAGTER :
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BEFANGENE :
BEKLAGTER :
GEGENSTAND : Es handelt sich um den Antrag, das Testament des Verstorbenen zu annullieren und, falls es nicht annulliert wird, über seinen Widerruf zu entscheiden.
ERLÄUTERUNGEN :
……. 1. notariell beurkundet am 04.08.2015 unter der Nummer 1581 in Form eines Testaments in Form einer Vorschrift ………… Das Verfahren des Friedensgerichts Nr. 2016/198 E. 2016/363 K. wurde von uns angefochten und ist noch anhängig. Da der Mandant im Ausland lebt, konnte er nur die Benachrichtigung erhalten. Der Mandant konnte bei der Anhörung zur Testamentseröffnung nicht anwesend sein, legte aber Einspruch gegen die Entscheidung ein und hatte rechtlich gesehen Kenntnis von dem fraglichen Testament.
Der Testamentsvollstrecker des Mandanten verstarb am 04.05.2016. Er hinterließ seine Ehefrau ….., seine Kinder ……….., ……….. und ………. als seine gesetzlichen Erben. Unseres Erachtens weist das nach dem Tod errichtete Testament Rechts- und Verfahrensverstöße auf und muss aufgehoben werden. Nämlich
In dem am 13.04.2016 eröffneten Testament des Verstorbenen, das auf seinen Namen lautete, …… Provinz ……….. Bezirk …….. mah. 291, Block 26, Parzelle 26, in der Art eines gemauerten Hauses, wurde offenbart, dass er nach seinem Tod 1/2 seines eigenen Anteils an dem Haus seiner Tochter ………… und 1/2 an ………… vermachte. In dem Testament begründete er dies damit, dass “diese beiden Töchter sich bis heute um uns gekümmert haben, sie sind diejenigen, die uns Interesse und Möglichkeiten zeigen”.
Es liegt auf der Hand, dass der Erblasser das fragliche Testament in einem Moment des Ärgers, der Wut und des Drucks seitens anderer Erben ……. und …………. verfasst hat. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um eine Person, die sowohl aus dem Ausland als auch aus der Türkei Rente bezieht. Die anderen Erben sind ebenfalls im Ausland ansässig. Der Verstorbene hat lange Zeit in der Türkei gelebt und ist auf eigenen Füßen gestanden. Wie aus dieser Situation hervorgeht, war der Verstorbene nicht pflegebedürftig. Er hat sich um alle seine Angelegenheiten selbst gekümmert. Vor seinem Tod sagte der Verstorbene, dass er dieses Testament widerrufen wollte, als er krank war, und dass er es bereue. Der Kunde hat jedoch jetzt von dieser Situation erfahren. Auch hier gibt es ein (mündliches oder schriftliches) Testament / Ersparnis, von dem wir annehmen, dass die Ehefrau des Verstorbenen, die auch die gesetzliche Erbin ist, das (mündliche oder schriftliche) Testament / Ersparnis hat, dass der Verstorbene das betreffende Testament widerrufen hat. Daher ist das Testament, das Gegenstand dieses Falles ist, ungültig.
Darüber hinaus wurde bei der Prüfung des Testaments ein Gutachten des Hausarztes eingeholt, das besagt, dass die geistigen Fähigkeiten des Verstorbenen ausreichend waren. Dieses Gutachten ist nicht gültig. Der Erblasser hat sich einer Herzoperation unterzogen. Es ist eine bekannte wissenschaftliche Tatsache, dass Menschen, die sich einer Herzoperation unterzogen haben, nach der Operation eine erhöhte Emotionalität aufweisen. Der Bericht, in dem der emotionale Zustand des Erblassers beschrieben wird, dass er sich in einem Moment der Wut und unter dem Druck meiner Schwestern befand, hätte von einem vollwertigen staatlichen Krankenhaus stammen müssen, insbesondere von einem Ausschuss, dem ein Facharzt für Psychiatrie angehört. Andernfalls geht aus dem Bericht nicht hervor, dass der Erblasser geisteskrank und geistig schwach ist. Daher ist das Testament, das ohne das genannte Gutachten ausgestellt wurde, nicht nur formwidrig, sondern auch unvollständig und mangelhaft. Darüber hinaus wird bei der Prüfung des Testaments deutlich, dass der Erblasser Analphabet war. Die Zeugen des Testaments sollten bezeugen, dass der Erblasser sowohl Analphabet als auch Analphabetin ist und dass er nicht emotional dachte und das oben genannte unbewegliche Vermögen nur seinen beiden Töchtern vermacht hat. Wir beantragen daher, dass die Zeugen des Testaments von Ihrem ehrenwerten Gericht zur Verhandlung geladen und zu diesen Fragen gehört werden.
Die Angeklagten haben das Testament des Verstorbenen aus den oben dargelegten Gründen vereitelt, ihn zu einem Irrtum verleitet und dafür gesorgt, dass eine solche Transaktion zu seinen Gunsten durchgeführt wurde. Denn es gibt keinen Grund dafür, dass der Verstorbene sein gesamtes oben erwähntes Haus nur seinen beiden Töchtern überlassen und den anderen Erben vorenthalten hat. Der Wille des Verstorbenen wurde von den Angeklagten und der Ehefrau des Verstorbenen unterlaufen, und sie haben diese Transaktion durch Irreführung des Verstorbenen durchgeführt. Die Angeklagten und die Ehefrau des Verstorbenen wohnen immer noch in diesem Haus, das sie als Erbe hinterlassen haben. Auch hier nutzen die Beklagten alle Gegenstände, die der Verstorbene in diesem Haus hinterlassen hat. Der klagende Mandant ist nicht einmal in der Lage, persönliche Gegenstände zu erhalten, die ihn an seinen verstorbenen Vater erinnern. Der klagende Mandant wurde auch in diesem Fall zum Opfer, und er will seinen Anteil an den von seinem verstorbenen Vater hinterlassenen Gegenständen.
Zusätzlich zu den genannten Gründen hat der klagende Mandant auch Erbschaftsforderungen und gesetzlich geschützte Vorbehaltsanteile. Aus diesem Grund verstößt dieses Testament auch gegen die vorbehaltenen Anteile des klagenden Kunden, und aus diesem Grund muss das Testament ebenfalls aufgehoben werden.
Aus diesen Gründen sehen wir uns gezwungen, bei Ihrem ehrenwerten Gericht die Annullierung des oben genannten Testaments zu beantragen und, falls dies nicht möglich ist, dessen Widerruf.
RECHTSGRUNDLAGEN: TMK, CPL und andere Rechtsvorschriften
RECHTSBELEGE : Unbeschadet unseres Rechts, spätere Gegenbeweise vorzulegen, Standesamtliche Eintragung, Erbschaftserklärung Krankenhausunterlagen, Arztberichte und Verschreibungen.
