bei der Durchsuchung eines Fahrzeugs, das bei einer Straßenkontrolle angehalten wurde, wurden nicht registrierte und geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt

bei der Durchsuchung eines Fahrzeugs, das bei einer Straßenkontrolle angehalten wurde, wurden nicht registrierte und geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt

T.C. URTEIL

  1. Strafkammer
    Haupt: 2016/10029
    Entscheidung: 2016/8897
    Entscheidungsdatum: 23.06.2016

SCHMUGGELDELIKT – BESCHLAGNAHME VON UNVERPACKTEN UND GESCHMUGGELTEN ZIGARETTEN BEI DER DURCHSUCHUNG DES BEI DER VERKEHRSKONTROLLE ANGEHALTENEN FAHRZEUGS – UNRICHTIGES URTEIL AUFGRUND UNVOLLSTÄNDIGER PRÜFUNG – NOTWENDIGKEIT DER AUFHEBUNG DES URTEILS

ZUSAMMENFASSUNG: Bei der Durchsuchung des von … geführten und von … begleiteten Fahrzeugs, das am Vorfallstag bei der Straßenkontrolle angehalten wurde, wurden 1. 720 Stangen nicht verbotener und geschmuggelter Zigaretten beschlagnahmt, der Angeklagte … war bei der Festnahme nicht am Tatort anwesend und hat in seiner Verteidigung in den Stadien angegeben, dass er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht akzeptiert, dass … ihn um ein Fahrzeug für den Transport von Kleidung gebeten und ihm zu diesem Zweck ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, dass er mit den geschmuggelten Zigaretten nichts zu tun hatte und dass der andere Angeklagte … eine Erklärung abgegeben hat, die diese Verteidigung teilweise bestätigt, und der Angeklagte …, der sich bei der Festnahme im Fahrzeug befand … … Die Akte des Strafgerichts erster Instanz mit dem Aktenzeichen 2013/230 Esas 2013/279 Karar, die in der Berufungsinstanz mit dem Urteil mit dem Aktenzeichen 2014/24646 Esas 2015/18567 Entscheidung abgeschlossen wurde, das sich auf diese Akte bezieht, ist vorzulegen und die Akte ist zu prüfen und die Rechtsstellung des Angeklagten ist unter Berücksichtigung der Aussagen in dieser Akte zu ermitteln und festzustellen. Straßenkontrolle.

(4733 S. K. art. 8)

Fall: Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt; nach Verlesung der Akte hinsichtlich der Art des Antrags, der Art der Strafe, der Dauer und des Datums der Straftat wurde sie im Namen der türkischen Nation erörtert und geprüft;

Urteil: I- Bei der Prüfung der Berufung des Anwalts des Beteiligten … Verwaltung;

Da die Tat, die den Angeklagten nach dem Datum der Straftat und der Art der beschlagnahmten Waren zugerechnet wird, in den Anwendungsbereich des Paragraphen 8/4 des Gesetzes Nr. 4733, geändert durch das Gesetz Nr. 5752, fällt, ist die Zollverwaltung, die durch die Straftat nicht direkt geschädigt wird, nicht befugt, an dem Fall teilzunehmen und gegen das Urteil Berufung einzulegen, wird der Berufungsantrag des Anwalts der Staatskasse im Namen der Zollverwaltung gemäß Artikel 317 der Strafprozessordnung Nr. 1412, die gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 in Kraft ist, abgelehnt,

II- In der dem Antrag des Angeklagten … Verteidigers entsprechend durchgeführten Prüfung

Bei der Durchsuchung des von … geführten und von … begleiteten Fahrzeugs, das am Tag des Vorfalls bei einer Straßenkontrolle angehalten wurde, wurden 1. 720 Stangen nicht verbotener und geschmuggelter Zigaretten beschlagnahmt wurden, war der Angeklagte … zum Zeitpunkt der Festnahme nicht am Tatort anwesend und gab in seiner Verteidigung in den Stadien an, dass er die ihm vorgeworfene Straftat nicht akzeptiere, dass … ihn um ein Fahrzeug für den Transport von Kleidung gebeten habe und dass er zu diesem Zweck ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt habe, dass er nichts mit geschmuggelten Zigaretten zu tun gehabt habe und dass der andere Angeklagte … eine Aussage gemacht habe, die diese Verteidigung teilweise bestätigte, und der Angeklagte …, der sich zum Zeitpunkt der Festnahme im Fahrzeug befand … … die Akte des Strafgerichts erster Instanz mit dem Aktenzeichen 2013/230 Esas 2013/279 Karar, die gegen … und … geführt wurde und die in der Berufungsinstanz mit der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 2014/24646 Esas 2015/18567 Entscheidung unserer Kammer abgeschlossen wurde, die sich auf diese Akte bezieht, und die Feststellung und Bestimmung der Rechtsstellung des Angeklagten als Ergebnis der Prüfung der Akte und unter Berücksichtigung der Aussagen in dieser Akte,

Schlussfolgerung Da es gegen das Gesetz verstößt und die Berufungseinwände des Verteidigers des Angeklagten in dieser Hinsicht als angemessen erachtet werden, wurde am 23.06.2016 einstimmig beschlossen, das Urteil gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412 in Kraft gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 aufzuheben.

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