
Straftaten, für die keine Amnestie gewährt wird
Straftaten der vorsätzlichen Tötung (TCK 81, 82, 83)
Straftatbestand der Folter (TCK 94, 95)
Grausamkeitsdelikt (TCK 96)
Sexuelle Nötigung außer Absatz 2 (TCK 102)
Sexueller Verkehr mit einem Minderjährigen, ausgenommen die Absätze 2 und 3 (TCK 104)
Sexuelle Belästigung (TCK 105)
Straftaten gegen Staatsgeheimnisse (TCK 326-339)
Gründung oder Leitung einer Organisation zur Begehung von Straftaten oder Straftaten, die im Rahmen der Tätigkeit der Organisation begangen werden
Straftaten gegen das Privatleben und den privaten Lebensbereich (TCK 132-138)
Für Kinder
Straftaten gegen die sexuelle Unversehrtheit (TCK 102-105)
Drogendelikte (TCK 188)
Straftaten gegen den Terrorismus (Gesetz Nr. 3713)
Gründung oder Leitung einer Organisation zur Begehung einer Straftat oder von Straftaten, die im Rahmen der Tätigkeit der Organisation begangen werden.
Andere Straftaten
Straftaten gegen die sexuelle Unverletzlichkeit (TCK 102/2, 103, 104/2-3)
Drogendelikte (TCK 188)
Straftaten gegen den Terrorismus (Gesetz Nr. 3713)
Anmerkung 1: Für Straftaten, die bis zum 30.03.2020 begangen werden, wird ein Tag, der in der Strafvollzugsanstalt verbracht wird, bis die jugendlichen Verurteilten, die eine Straftat begangen haben, 15 Jahre alt sind, als 3 Tage anerkannt, und ein Tag, der in der Strafvollzugsanstalt verbracht wird, bis sie 18 Jahre alt sind, wird als 2 Tage anerkannt.
Anmerkung 2: Wenn die Straftaten gegen die sexuelle Unverletzlichkeit (TCK 102, 103, 104, 105), die Herstellung von und der Handel mit Drogen oder Stimulanzien (TCK 188) vor dem 28.06.2014 begangen wurden, wird die bedingte Entlassung mit 2/3 angerechnet.
Anmerkung 3: Wiederholungstäter können im Falle einer Verurteilung zu mehr als einer Freiheitsstrafe in den Genuss einer bedingten Entlassung kommen, wenn sie maximal 32 Jahre in der Strafvollzugsanstalt bei guter Führung verbracht haben.
Anmerkung 4: Die Zugehörigkeit zu einer Organisation (außer Terrorismus) sollte gemäß Artikel 58/9 des Strafvollzugsgesetzes zu 2/3 berücksichtigt werden.
