
Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuchs – was ist der Straftatbestand der Beleidigung?
Artikel 125 des Strafgesetzbuchs regelt den Straftatbestand der Beleidigung. Nach dem Gesetz muss dem Opfer eine konkrete Handlung oder Tatsache zugeschrieben werden, damit der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt ist, oder es muss eine Beschimpfung erfolgen. Diese konkrete Handlung oder Tatsache muss in einer Weise erfolgen, die die Ehre und Würde des Opfers verletzen kann. Der durch den Straftatbestand der üblen Nachrede geschützte Rechtswert ist die Ehre, die Würde, das Ansehen, die Ehre und der Ruf in der Gesellschaft.
Artikel 125/1 des StGB regelt die Beleidigung des Gesichts. Demnach sind die Unterstellung einer Tatsache oder die Beschimpfung einer Person fakultative Handlungen, die den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Die unterstellte Handlung oder Tatsache muss in einer Weise erfolgen, die die Ehre und Würde der Person verletzen kann. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Person in ihrer Ehre und Würde verletzt wird. Es genügen Worte oder Handlungen, die die Ehre verletzen können. Diese Situation wird vom Richter bewertet. Die Kriterien, die bei der Bewertung zugrunde gelegt werden, sind das Umfeld, die öffentliche Meinung, die Umstände, die örtlichen Sitten und Gebräuche und der Status des Opfers.
Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5816 über Straftaten gegen Atatürk gelten für beleidigende und beleidigende Handlungen und Worte gegen das Andenken Atatürks.
