
Musterbeschluss über das Verfahren für die Zustellung von Steuerunterlagen
- Kammer des Staatsrates 2017/2459 E. , 2021/720 K.
„Rechtsprechungstext“
T. C.
D A N I S T A Y
DRITTE KAMMER
Esas No: 2017/2459
Beschluss Nr.: 2021/720
ANTRAGSTELLER (BEANTWORTLICHER) : … Finanzamtsdirektion/…
RECHTSANWALT : Av. …
GEGENPARTEI (ANTRAGSTELLER) : … Construction Food Textile and Livestock Industry Trade Limited Company
ANTRAGSGEGENSTAND : Es wird beantragt, die Entscheidung des … Regionalen Verwaltungsgerichts … Abteilung für Steuersachen vom …. mit der Nummer E:…, K:… über den Berufungsantrag, der sich gegen die Entscheidung des … Finanzgerichts vom … mit der Nummer E:…, K:… richtet, auf die Berufung aufzuheben.
GERICHTSVERFAHREN :
Antrag, der Gegenstand des Rechtsstreits ist: Es geht um den Antrag auf Aufhebung des Zahlungsbefehls vom … mit der Nummer …, der im Namen des Klägers für die Einziehung verschiedener öffentlicher Forderungen für das Jahr 2010 erlassen wurde.
Zusammenfassung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz: In Anbetracht der Tatsache, dass die Steuer- und Bußgeldbescheide, die die Grundlage für den klagegegenständlichen Zahlungsbefehl bilden, durch die Unterzeichnung des Bescheids durch den Vorsteher des Viertels und das Anbringen des Bescheidpapiers an der Tür gemäß Artikel 21 des Bescheidgesetzes Nr. 7201 zugestellt wurden, ohne dass die Vorschriften über die Zustellung im Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 eingehalten wurden, wurde der Zahlungsbefehl mit der Begründung aufgehoben, dass nicht von einer ordnungsgemäßen Zustellung gesprochen werden kann und die öffentliche Forderung abgeschlossen wurde.
Zusammenfassung der Entscheidung des regionalen Verwaltungsgerichts: Es wurde beschlossen, den Berufungsantrag gemäß Artikel 45 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 zurückzuweisen, da er nicht als geeignet angesehen wurde, die Aufhebung der Entscheidung des Finanzgerichts zu ermöglichen, die als verfahrens- und gesetzeskonform erachtet wurde.
ANTRÄGE DES RECHTSMITTELFÜHRERS : Es wird beantragt, die Entscheidung aufzuheben, indem geltend gemacht wird, dass die Punkte, die in der gegen den Zahlungsbefehl einzureichenden Klage geltend gemacht werden können, auf die in Artikel 58 des Gesetzes Nr. 6183 über das Verfahren zur Einziehung öffentlicher Forderungen aufgeführten Forderungen beschränkt sind; dass es keine solche Forderung gibt, dass sie teilweise beglichen wurde und dass sie verjährt ist, und dass die vom Kläger angegebenen Forderungen nicht in diesen Bereich fallen.
KLAGEERWIDERUNG DER GEGENPARTEI : Es wurde keine Klageerwiderung eingereicht. Steuerunterlagen.
STELLUNGNAHME DES UNTERSUCHUNGSRICHTERS DANIŞTAY … : Es wird die Auffassung vertreten, dass der Beschwerdeantrag zurückgewiesen und die Entscheidung genehmigt werden sollte.
IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION
Die Dritte Kammer des Staatsrats hat nach Anhörung der Erläuterungen des Prüfungsrichters und nach Prüfung der in der Akte befindlichen Unterlagen die Notwendigkeit erörtert:
RECHTLICHE BEWERTUNG:
Es ist möglich, die endgültigen Entscheidungen der regionalen Verwaltungsgerichte im Berufungsverfahren aufzuheben, wenn einer der in Artikel 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 genannten Gründe vorliegt.
Die in der Berufung geprüfte Entscheidung entspricht dem Verfahren und dem Gesetz, und die in der Petition vorgebrachten Berufungsgründe sind nicht so beschaffen, dass die Entscheidung aufgehoben werden muss.
SCHLUSSFOLGERUNG:
Aus den dargelegten Gründen;
- wird der Berufungsantrag zurückgewiesen,
- der Beschluss des Regionalen Verwaltungsgerichts … Kammer für Steuersachen vom … mit den Nummern E:…, K:…, 3. wurde gemäß Artikel 50 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 einstimmig beschlossen, die Akte an das erstinstanzliche Gericht, das den Beschluss gefasst hat, zu senden, um sicherzustellen, dass der Beschluss den Parteien zugestellt wird und eine Kopie davon an die Kammer für Steuersachen am 09.02.2021 gesendet wird. Steuerunterlagen.
