
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß den allgemeinen Bestimmungen
Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gemäß den allgemeinen Bestimmungen:
Einschlägiger Artikel des Gesetzes
Bei Ausländern, die die türkische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 erwerben wollen
Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit nach dem eigenen nationalen Recht oder, wenn er/sie staatenlos ist, nach dem türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721.
Er/sie muss sich rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben.
Er muss seine Entscheidung, sich in der Türkei niederzulassen, durch den Erwerb von Immobilien in der Türkei, die Gründung eines Unternehmens, eine Investition, die Verlegung seines Handels- und Geschäftszentrums in die Türkei, die Arbeit an einem Arbeitsplatz, für den eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, oder durch die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger bestätigt haben, sich als Familie bewerben, Eltern, Geschwister oder Kinder haben, die zuvor die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, oder seine Ausbildung in der Türkei abgeschlossen haben.
Keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt.
Er/sie muss zeigen, dass er/sie eine gute Moral hat, indem er/sie mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das für das Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlich ist, mit seinem/ihrem Verhalten seiner/ihrer Umgebung Vertrauen gibt und keine schlechten Gewohnheiten hat, die von der Gesellschaft nicht begrüßt werden und den Werten der Gesellschaft widersprechen.
Türkisch auf einem Niveau sprechen können, das eine Anpassung an das gesellschaftliche Leben ermöglicht.
Ein Einkommen oder einen Beruf in der Türkei zu haben, der den Lebensunterhalt für sich selbst und seine Angehörigen sichert.
Keine Bedingungen zu haben, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen würden.
