Schutzgesuch

Schutzgesuch

…FAMILIENGERICHT

ANTRAGSTELLER

VERTRETER:

ANGESTELLT:

GEGENSTAND: Das Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen, besteht aus unserem Antrag, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

ERLÄUTERUNGEN

1- Das Gesetz Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhütung von Gewalt gegen Frauen hat zum Ziel, die Verfahren und Grundsätze der Maßnahmen zu regeln, die zum Schutz von Frauen, Kindern, Familienmitgliedern und Opfern von einseitigem Stalking zu ergreifen sind, die Gewalt erlitten haben oder von Gewalt bedroht sind, und die Gewalt gegen diese Personen zu verhindern. Im Rahmen des hierfür geregelten Gesetzes ist es notwendig geworden, unseren Antrag auf Schutzmaßnahmen zu stellen, da meine Mandantin von Gewalt bedroht ist und Opfer von einseitigem Stalking ist. Dazu folgendes;

(Hier sollten Einzelheiten wie die Ereignisse, die die Person, die um Schutz bittet, erlebt hat, warum sie um Schutz bittet und die Gewalt, die sie erlitten hat, und deren Folgen erläutert werden)

2- Wenn diese Verhaltensweisen der Beschuldigten gegen meinen Mandanten nicht unterbunden werden, läuft mein Mandant Gefahr, Gewalt ausgesetzt zu werden. Aufgrund der psychischen Gewalt, die meine Mandantin erfahren hat, sollten dringend Schutzmaßnahmen gegen die Beschuldigten ergriffen werden, bevor sie körperliche Gewalt erleiden kann.

3- Obwohl aufgrund dieser Vorfälle eine Strafanzeige erstattet wurde, setzen die Beschuldigten ihr Verhalten fort. Durch diese Vorfälle wurde mein Mandant so stark beeinträchtigt, dass er seine Arbeit nicht mehr ausüben kann und psychisch zermürbt ist.

4- Um die Sicherheit und das Wohlergehen meiner Mandantin und anderer Personen, die in derselben Wohnung leben, zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Entscheidung zu beantragen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Befugnisse und Möglichkeiten des Gesetzes Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu ergreifen und umzusetzen.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN Verfassung der Republik Türkei Nr. 2709, Gesetz Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen, Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721. Schutzgesuch.

RECHTLICHE BEWEISE: (Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Beweisen. Zeugen, Kameraaufzeichnungen, etc.

SCHLUSSFOLGERUNG: Aus den oben genannten Gründen, um die Sicherheit und das Wohlergehen sowohl meiner Mandantin als auch der Personen, die mit meiner Mandantin zusammenleben, zu gewährleisten, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine Beweise oder Dokumente zum Thema Gewalt gemäß dem Gesetz Nr. 6284 angefordert werden;

Gemäß Artikel 5/1-a des Gesetzes Nr. 6284, sich nicht an Worten und Verhaltensweisen zu beteiligen, die Gewaltandrohungen, Beleidigungen, Demütigungen oder Erniedrigungen gegen meinen Mandanten beinhalten,
gemäß Artikel 5/1-c des Gesetzes Nr. 6284, sich nicht dem Gebäude zu nähern, in dem mein Mandant wohnt, das sich unter ….. befindet,
Gemäß Artikel 5/1-d des Gesetzes Nr. 6284 sollten die Verwandten und Zeugen meines Mandanten nicht angesprochen werden,
Gemäß Artikel 5/1-e des Gesetzes Nr. 6284 dürfen die Sachen meines Mandanten nicht ausgehändigt werden,
Gemäß Artikel 5/1-f des Gesetzes Nr. 6284 bitten und fordern wir, dass mein Mandant nicht durch Kommunikationsmittel oder auf andere Weise gestört wird, sowie andere Maßnahmen, die für angemessen erachtet werden. Mit freundlichen Grüßen. Schutzgesuch.
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