qualifizierter Diebstahl, Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, Sachbeschädigung 6. Strafkammer 2021/20488 E. , 2021/20667 K.

qualifizierter Diebstahl, Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, Sachbeschädigung 6. Strafkammer 2021/20488 E. , 2021/20667 K.

“Rechtsprechungstext”

GERICHT :Strafgericht erster Instanz
STRAFTATEN : Qualifizierter Diebstahl, Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, Sachbeschädigung
VERURTEILUNGEN : Verurteilung, Freispruch

Gegen die Urteile des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt, die Akte wurde geprüft und die Notwendigkeit erwogen:
In der Berufungsprüfung des Urteils gegen den Angeklagten … wegen des Delikts der Sachbeschädigung;
Gemäß dem zusätzlichen Artikel 2, der dem Gesetz Nr. 5320 mit Artikel 26 des Gesetzes Nr. 6217 hinzugefügt wurde, das am 14/04/2011 veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist, sind die direkten Urteile bis zu 3. 000,00 TL rechtskräftig, und da gegen das Urteil über die gegen den Angeklagten … wegen des Delikts der Sachbeschädigung verhängte gerichtliche Geldstrafe aufgrund der Art und Höhe des Strafmaßes keine Berufung möglich ist, werden die Berufungseinwände des Verteidigers des Angeklagten … gemäß Artikel 317 der Strafprozessordnung Nr. 1412 durch Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 gemäß der Mitteilung zurückgewiesen,
II. In der Berufungsinstanz betreffend die Verurteilungen des Angeklagten … wegen der Delikte des qualifizierten Diebstahls und der Verletzung der Wohnimmunität;
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Entscheidung in seiner Abwesenheit, ohne zu berücksichtigen, dass der Angeklagte … in der Sitzung, in der die Kurzentscheidung verkündet wurde, in der … Offenen Strafvollzugsanstalt wegen einer anderen Straftat verurteilt wurde, und dass der Angeklagte …, der nicht beantragt hat, von der Verhandlung ausgeschlossen zu werden, gemäß Artikel 196 der Strafprozessordnung Nr. 5271 zur Verhandlung gebracht werden sollte und eine Entscheidung getroffen werden sollte, nachdem seine Verteidigung in der Sache gefragt wurde,
Da es der Aufhebung bedurfte und die Berufungen des Angeklagten … Verteidigers insoweit für sachgerecht erachtet wurden, werden die Urteile, die im Übrigen nicht geprüft worden sind, entgegen der Mitteilung aus den dargelegten Gründen ABGELEHNT,
III. In der Berufungsprüfung hinsichtlich des Urteils gegen den Angeklagten …;
Angesichts der Verteidigung des Angeklagten, der Aussagen des Angeklagten …, der an der Tat beteiligt war, und der Zeugenaussagen, ohne zu berücksichtigen, dass die Straftaten des qualifizierten Diebstahls, der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Sachbeschädigung mit ihren Tatbestandsmerkmalen in Bezug auf den Angeklagten … begangen worden sind, wird der Angeklagte mit schriftlicher Begründung infolge eines Fehlers bei der Beweiswürdigung freigesprochen,
Da die Berufungseinwände des Staatsanwalts dieses Ortes in dieser Hinsicht als angemessen erachtet wurden, wurde am 29.12.2021 einstimmig beschlossen, dass die Urteile, deren andere Aspekte nicht geprüft wurden, gemäß der Mitteilung nach Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412 aus dem dargelegten Grund ABGELEHNT werden.

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