andere Wege in den Ruhestand

andere Wege in den Ruhestand

Es ist auch möglich, außerhalb des normalen Zeitraums in Rente zu gehen. Dazu ist es erforderlich, dass man im Rahmen der als 4A, 4B oder 4C definierten Versicherung arbeitet. Das Renteneintrittsalter variiert je nach Datum der ersten Versicherung oder Bağ-Kur, Alter und Anzahl der Beitragstage. In einigen Sonderfällen haben die Versicherten jedoch Anspruch auf eine Pensionierung. Um außerhalb des normalen Zeitraums in Rente gehen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein.

WEHRDIENSTDARLEHEN
Die Anrechnung des Militärdienstes ist ein System, mit dem Männer Jahre sparen können. Diejenigen, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, bevor sie eine versicherte Tätigkeit aufnahmen, können ihre Pensionierung vorziehen, indem sie so viel Prämie aufnehmen, wie sie im Militär verbracht haben. Diejenigen, die ein Wehrdienstdarlehen aufnehmen wollen, können dieses über das E-Government beantragen. Wer vor dem Militärdienst in einem versicherten Beruf gearbeitet hat, gewinnt mit diesem Formular keine Jahre hinzu, sondern kann nur den fehlenden Prämientag durch einen Militärdienstkredit ergänzen. Ruhestand.

AUSLEIHE BEI GEBURT
Die Voraussetzung für die Ausleihe bei Geburt ist, dass die Frau vor der Geburt als Versicherte arbeitet. Mit diesem System soll sichergestellt werden, dass Frauen, die wegen der Entbindung dem Berufsleben fernbleiben, als erwerbstätig gelten, indem sie die während dieser Zeit nicht gezahlten Prämien nachzahlen. Die Tatsache, dass eine Frau nach der Versicherung ein Kind geboren hat, reicht aus, um sich durch die Aufnahme eines Kredits in den Ruhestand zu begeben. Die Anzahl der Kinder, die Frauen haben, bestimmt die Rentenzeit. Für ein Kind beträgt die Anleihe 720 Tage. Die Anzahl der Tage steigt direkt proportional zur Anzahl der Kinder. Während Frauen mit zwei Kindern 1440 Tage in Anspruch nehmen können, können Frauen, die nach ihrer Versicherung drei Kinder zur Welt bringen, ihre Pensionierung um sechs Jahre vorverlegen, sofern sie 2160 Tage in Anspruch nehmen.

KREDITAUFNAHME FÜR BEHINDERTE KINDER
Auch Frauen mit behinderten Kindern haben Anspruch auf eine Rente. Mütter mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern können ab dem 1. Oktober 2008 in Rente gehen, indem sie ein Viertel der von ihnen gezahlten Prämie von ihrem Rentenalter abziehen. Ruhestand.

INVALIDITÄTSRENTE
Die Invaliditätsrente ist eine Form der Pensionierung für versicherte Arbeitnehmer. Wer während seiner Erwerbstätigkeit zu 60 % erwerbsunfähig wird, kann sich mit einem ärztlichen Gutachten als Invalide pensionieren lassen. Die für die Invaliditätspensionierung erforderliche versicherte Arbeitsdauer beträgt 10 Jahre. Allerdings muss der Arbeitnehmer 1800 Tage lang Beiträge gezahlt haben. Wer die Voraussetzungen für die Invalidität erfüllt, kann das Antragsformular für die Invaliditätsrente über E-Government beziehen. Darüber hinaus muss der Antragsteller bei den zuständigen Dienststellen der Provinzdirektion für soziale Sicherheit einen Antrag stellen. Nach der Antragstellung sind sie berechtigt, sich wegen Erwerbsunfähigkeit pensionieren zu lassen, wenn sie von dem Krankenhaus, an das sie überwiesen wurden, einen ärztlichen Bericht über 60 % und mehr erhalten. Sie können die Statusabfrage in Form einer Anfrage zur Invaliditätsrente über E-Government stellen.

RUHESTAND FÜR BESCHÄFTIGTE IN GEFÄHRLICHEN BERUFEN
Es handelt sich um ein System, bei dem die negativen Auswirkungen der physischen oder psychischen Bedingungen bestimmter Arbeitsbereiche auf die Arbeitnehmer berücksichtigt werden. 5510 des Gesetzes über die soziale Sicherheit und die allgemeine Krankenversicherung (Ley Orgánica de la Seguridad Social y de la Seguridad General) sieht für Arbeitnehmer, die in den im Gesetz genannten Bereichen tätig sind, einen “Verschleißanteil” vor. In diesem Zusammenhang haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pensionierung sowie auf zusätzliche Leistungsentgelte. Die Berechnung des Fluktuationsanteils beläuft sich auf 60 bis 180 Tage zusätzlicher Prämientage, je nach Branche. Damit ein SSK-Beschäftigter in den Ruhestand gehen kann, muss er mindestens 3600 Tage in einem der Arbeitsbereiche gearbeitet haben, die in den Bereich der gefährlichen Arbeit fallen, wie Blei, Arsen, Glas, Zement. Ruhestand.

INVALIDENRENTE
Für eine Invaliditätsrente muss der versicherte Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % aufweisen. Wer einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % hat, kann eine Invalidenrente beantragen. Der Invaliditätsgrad wird nach 3 verschiedenen Situationen berechnet: leicht, mittelschwer und schwer. Nach 2008 wird die Erwerbsminderungsrente wie folgt berechnet;
Leichte Erwerbsminderung liegt zwischen 40 % und 49 %, und um mit diesen Sätzen in Rente gehen zu können, muss man 18 Jahre lang gearbeitet und 4100 bis 4680 Tage Beiträge gezahlt haben. Die mäßige Erwerbsminderung liegt zwischen 50 % und 59 %. Um aus der zweiten Stufe in Rente gehen zu können, muss man 16 Jahre lang als Versicherter gearbeitet und 3700 bis 4320 Tage lang Beiträge gezahlt haben. Um mit einem Invaliditätsgrad von 60 % und mehr, der als schwere Erwerbsminderung bezeichnet wird, in Rente gehen zu können, reichen 15 Jahre und 3700 bis 3960 Beitragstage aus. Die Anzahl der Prämientage richtet sich nach dem Jahr der Aufnahme der versicherten Tätigkeit. Beim Ausfüllen des Bağkur-Rentenantrags werden die Versicherungseinträge derjenigen, die durch Bağ-Kur erwerbsgemindert in Rente gehen werden, nicht berücksichtigt. Es reicht aus, nur das voraussichtliche Jahr einzutragen. Gehen Bağ-Kur-Beschäftigte im gleichen Jahr in Rente wie versicherte Arbeitnehmer, wird erwartet, dass sie die höchste Beitragszahl des Grades erreicht haben, in dem sie in Rente gehen. Der Antrag auf Invalidenrente, der über die Provinzdirektionen der SSI auszufüllen ist, ist der erste Schritt, um mit einer Behinderung in Rente zu gehen.

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