
Wege der Prätoren zur Verbesserung des Rechts im römischen Recht
1- Anerkennung von Handlungen (Actio): Die Prätoren trugen vor allem durch die Anerkennung von Fällen zur Entwicklung des Rechts bei. Mit anderen Worten, es konnten keine Klagen in Fällen eingereicht werden, die nicht im Ius civile enthalten waren. Mit der Zunahme der Bevölkerung und der Zahl der Fremden stieg jedoch auch die Zahl der Streitfälle. Der Prätor entwickelte das Recht weiter, indem er der durch den Streit geschädigten Partei erlaubte, zu klagen, wenn sie nicht klageberechtigt war.
2- Defi (Exeptio): Sie entwickelten das Recht auch durch Defi (Exeptio). Mit anderen Worten, wenn eine Klage eingereicht wird, haben sie es der anderen Partei ermöglicht, eine Situation geltend zu machen, die nicht im Ius civile enthalten ist. So konnte beispielsweise die geschädigte Partei eines durch Betrug zustande gekommenen Vertrags im Ius civile nicht behaupten, dass der Vertrag in betrügerischer Absicht zustande gekommen war. Die Prätoren ermöglichten es dem Geschädigten jedoch, die Einrede des Betrugs geltend zu machen.
3- Der Weg der Wiedereinsetzung: Die Prätoren entwickelten auch das Recht der Wiedereinsetzung. Wenn zum Beispiel ein Vertrag geschlossen wurde und eine der Parteien durch den Vertrag in einer Weise geschädigt wurde, die nicht der Billigkeit entsprach, wurde die Schädigung durch die Anwendung der Wiedereinsetzungsentscheidung des Prätors auf dieses Geschäft beseitigt.
4- Verbot (Interdictum): Eine andere Art der Rechtsfortbildung ist das sogenannte Interdictum. Im römischen Recht ist dies die Anordnung und das Verbot, das der Prätor und die Statthalter der Provinzen aufgrund ihrer Autorität in Bezug auf ein rechtswidriges Verhalten erlassen, das nicht durch das Gesetz sanktioniert ist. Es kann vorübergehend oder endgültig sein; im ersten Fall wird der Weg zur Justiz offen gehalten. Ein Interdictum mit bescheinigendem Charakter, das in der Regel mit Eigentumsrechten zusammenhängt, ist eine Anordnung, die die Feststellung einer Person oder einer Sache verlangt. Ein Interdictum restitutiver Art hingegen sieht die Rückgabe eines entzogenen Gutes, die Rückgängigmachung einer geleisteten Arbeit oder die Beendigung eines besonderen Eingriffs in ein Recht vor.
5- Die Art und Weise der Sicherung des Besitzes
