
es sollte geprüft werden, ob ein Zusammenhang zwischen dieser Akte und der anderen Akte, die Gegenstand der Rechtsbehelfsprüfung ist, im Hinblick auf die Anwendung des Kettentatbestands besteht
T.C. URTEIL
- Strafkammer
Haupt: 2014/24599
Entscheidung: 2016/8643
Entscheidungsdatum: 22.06.2016
STRAFTATBESTAND DER ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DAS GESETZ NR. 4733 – ES IST ZU PRÜFEN, OB EIN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DIESER AKTE, DIE GEGENSTAND DER BERUFUNGSPRÜFUNG IST, UND DER ANDEREN AKTE IM HINBLICK AUF DIE ANWENDUNG EINES KETTENTATBESTANDS BESTEHT – DAS URTEIL WIRD AUFGEHOBEN
ZUSAMMENFASSUNG: Die Akte des Strafgerichts erster Instanz Nr. …. K. nummerierte Akte des Strafgerichts erster Instanz und die Erörterung der Frage, ob zwischen dieser Akte, die der Berufungsprüfung unterliegt, und der anderen Akte, die im Hinblick auf die Anwendung von Artikel … des türkischen Strafgesetzbuchs erwähnt wird, ein Zusammenhang besteht und ob die Straftat, die Gegenstand dieser der Berufungsprüfung unterliegenden Sache ist, wiederholt Gegenstand der Sache ist, und wenn festgestellt wird, dass in den vorgenannten Aspekten ein Zusammenhang besteht, wird nicht erwogen, die Akten zusammenzulegen oder die Rechtsstellung des Angeklagten unter Berücksichtigung der anderen Akte zu bestimmen und zu würdigen.
(5237 S. K. art. 43, 53, 54) (ANY. COURT. 08.10.2015 T. 2014/140 E. 2015/85 K. )
Fall und Entscheidung: Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt; nach Verlesung der Akte wurde über die Art der Berufung, die Art der Strafe, die Dauer und das Datum der Straftat im Namen der türkischen Nation beraten und entschieden;
Bei der Prüfung der Berufungseinwände des Angeklagten …;
Obwohl andere Berufungseinwände nicht relevant sind,
1-Das Erfordernis, ein Urteil unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit den Nummern 2014/140 E. – 2015/85 K. zu bilden, die im Amtsblatt vom 24.11.2015 veröffentlicht wurde und am selben Tag im Sinne der Anwendung von Artikel 53 des Strafgesetzbuchs in Kraft trat,
2 – entsprechend der Art der begangenen Straftat, Zuerkennung eines Anwaltshonorars zugunsten der Zollverwaltung, die beschlossen wurde, sich an dem Fall zu beteiligen, obwohl sie durch die Straftat nicht geschädigt wurde,
In Übereinstimmung mit Artikel 322 der Strafprozessordnung Nr. 1412, die gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 in Kraft ist, da sie dem Gesetz widerspricht, werden die Berufungseinwände des Angeklagten daher als angemessen erachtet und diese Frage erfordert keine Wiederaufnahme des Verfahrens;
1-Den Absatz über die Anwendung von Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches aus dem Urteil zu streichen und stattdessen den Satz “In Anbetracht der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit den Nummern 2014/140 E. – 2015/85 K., die im Amtsblatt vom 24.11.2015 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft getreten ist, und in Übereinstimmung mit den Bedingungen in den Absätzen 2 und 3 des Artikels 53 des türkischen Strafgesetzbuches, die Buchstaben a), b), c), d) und e) des Absatzes 1 des vorgenannten Gesetzesartikels auf den Angeklagten anzuwenden” zu schreiben,
2-DIE BESTÄTIGUNG DES URTEILS durch Berichtigung des Urteils, indem der Absatz über die Gewährung einer Anwaltsgebühr zugunsten der Zollverwaltung gestrichen und die übrigen Teile unverändert gelassen werden, Rechtsbehelfsprüfung ,
II. Bei der Prüfung der Berufungseinwände der Beklagten …;
Obwohl andere Berufungseinwände nicht relevant sind,
1-Die Prüfung unter Berücksichtigung der UYAP-Akten hat ergeben, dass es eine weitere Akte mit den Aktenzeichen 2012/426 E. – 2014/629 K. des 1. Strafgerichts Erzurum gibt, die von derselben Art ist wie die Straftat, die Gegenstand der vorliegenden Rechtsmittelinstanz ist und die im Beschluss 2015/27972 E. unserer Kammer eingetragen ist, und dass die Straftat vom 15.01.2012, die Gegenstand der anderen Akte ist und die der Angeklagte an sechs verschiedenen Daten begangen haben soll, dieselbe ist wie die Straftat, die Gegenstand der vorliegenden Rechtsmittelinstanz ist;
Wie in der Entscheidung der Strafkammer des Kassationsgerichtshofs vom 08.04.2014 mit dem Aktenzeichen 2013/7-591 Main, 2014/171, die auch von unserer Kammer akzeptiert wird, ausführlich dargelegt, werden die Art und Weise der Begehung der Straftat, die Merkmale bei der Begehung der Straftat, der Ort und die Zeit der Handlungen, die zwischen den Handlungen verstrichene Zeit, der Wert und der geschützte Vorteil, die Art des materiellen Gegenstands, auf den die Handlung gerichtet ist, das Auftreten und die Entwicklung der Ereignisse und alle anderen Merkmale, die sich in der Außenwelt widerspiegeln, zusammen bewertet, ob der Angeklagte seine Handlungen im Rahmen der Ausführung eines Beschlusses zur Begehung einer Straftat begangen hat und ob Artikel 43 des StGB auf ihn anzuwenden ist. Artikel 43 StGB und ob die Straftaten vom 15.01.2012, die Gegenstand beider Fälle sind, wiederholt Gegenstand des Verfahrens sind; Rechtsbehelfsprüfung ,
Die Akte mit dem Aktenzeichen 2012/426 E. – 2014/629 K. des 1. Strafgerichts Erzurum, eingetragen in 2015/27972 E. unserer Kammer, die ähnlicher Natur ist, wurde eingebracht und geprüft, und ob ein Zusammenhang zwischen dieser Akte, die Gegenstand der Berufung ist, und der anderen genannten Akte im Hinblick auf die Anwendung des Artikels 43 des türkischen Strafgesetzbuches besteht. Es wurde geprüft, ob die Straftat, die Gegenstand dieser der Berufungsprüfung unterliegenden Akte ist, wiederholt Gegenstand der anderen Akte ist, und wenn festgestellt wird, dass ein Zusammenhang in den vorgenannten Aspekten besteht, sollten die Akten zusammengelegt werden oder die Rechtsstellung des Angeklagten unter Berücksichtigung der anderen Akte bestimmt und gewürdigt werden, Rechtsbehelfsprüfung ,
Je nach Annahme und Antrag;
2-Gemäß der Art der begangenen Straftat, Zuerkennung eines Anwaltshonorars zugunsten der Zollverwaltung, die beschlossen wurde, an dem Fall teilzunehmen, obwohl sie durch die Straftat nicht geschädigt wurde, 3-Da es verstanden wird, dass mit der vorläufigen Entscheidung der Anhörung vom 04.12.2012 beschlossen wurde, die Waren, die Gegenstand des Falles sind, durch die Entnahme von Proben zu liquidieren, wird beschlossen, die nicht registrierten und geschmuggelten Zigaretten, die Gegenstand des Falles sind, gemäß Artikel 54/1 des türkischen Strafgesetzbuches zu konfiszieren, jedoch, wenn der Liquidationsprozess durchgeführt wurde, wird beschlossen, die nicht registrierten und geschmuggelten Zigaretten gemäß Artikel 54/1 des türkischen Strafgesetzbuches zu konfiszieren. Rechtsbehelfsprüfung .
