Rechte des Leasinggebers und des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag

Rechte des Leasinggebers und des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag

vom Vermieter eine Miete zu verlangen,
die vertragsgemäße Nutzung des Objekts zu verlangen,
den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter das gemietete Objekt nicht mit der nötigen Sorgfalt nutzt,
den Mietvertrag kündigen zu können, wenn der Mieter auf die Personen, die in der Immobilie, in der sich das Mietobjekt befindet, wohnen, und auf die Nachbarn nicht die erforderliche Rücksicht nimmt,
die Räumung des Mietobjekts für den Fall zu verlangen, dass ein Nachkomme es in Zukunft benötigt,
Einziehung des Mietzinses, auch wenn das Mietobjekt vom Mieter nicht genutzt wird,
im Falle der Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter, ohne die Vertragsdauer oder die Kündigungsfrist einzuhalten, vom Mieter die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu verlangen, eine angemessene Frist zu setzen, während der das Mietobjekt zu ähnlichen Bedingungen vermietet werden kann,
für den Fall, dass der Mieter nach der Übergabe des Mietobjekts in Konkurs gerät, eine Bürgschaft für die zu bearbeitende Miete zu verlangen und den Mietvertrag zu kündigen, wenn diese nicht geleistet wird,
Neuerungen und Änderungen im Mietvertrag vornehmen zu können, die keine Kündigung des Mietvertrages erfordern und dem Mieter zugemutet werden können,
die Räumung aufgrund der vom Mieter eingegangenen Räumungsverpflichtung zu verlangen,
die Räumung wegen der Notwendigkeit der Nutzung als Wohnung oder zur Ausübung eines Berufs oder einer Kunst zu verlangen,
Räumungsantrag wegen wesentlicher Reparaturen, Erweiterungen oder Änderungen der Immobilie zum Zwecke des Baus oder Wiederaufbaus,
Die Räumung wegen des Neuerwerbs der Immobilie zu verlangen,
Räumung aufgrund von zwei berechtigten Kündigungen, die aufgrund der Nichtzahlung der Miete durch den Mieter ausgesprochen wurden,
die Räumung zu verlangen, wenn der Mieter oder sein Ehepartner in derselben Stadt oder Gemeinde eine andere Wohnung hat,
Räumung im Falle der Übertragung des Mietverhältnisses auf eine andere Person,
Räumung wegen Zahlungsverzugs bei Nichtbezahlung der Miete,
die Räumung wegen Ablaufs der Mietzeit zu verlangen
solche Rechte.

RECHTE DES MIETERS
Der Mieter auf der Grundlage des Mietvertrags;

Bei Übergabe der Mietsache mit erheblichen Mängeln und/oder nachträglichem Auftreten von Mängeln an der Mietsache vom Vermieter die Beseitigung der Mängel oder eine dem Mangel angemessene Minderung des Mietpreises oder den Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen,
für den Fall, dass ein Dritter ein Recht geltend macht, das mit seinem Recht aus dem Mietvertrag unvereinbar ist, vom Vermieter zu verlangen, den Rechtsstreit zu übernehmen und den entstandenen Schaden zu ersetzen,
Untervermietung und Übertragung des Nutzungsrechts,
Übertragung des Mietobjekts im Rahmen von Arbeitsplatzmietverträgen ohne einen berechtigten Grund des Vermieters,
bei nicht vertragsgemäßer Übergabe des Mietobjekts den Vertrag zu kündigen und den entstandenen Schaden sowie den gezahlten Mietzins zu verlangen,
bei nicht vertragsgemäßer Übergabe des Mietobjekts den Vertrag zu kündigen und den entstandenen Schaden sowie die Zahlung des Mietzinses zu verlangen,
bei unvollständiger Übergabe des Mietobjekts einen Abschlag vom Mietzins zu verlangen, der im Verhältnis zum Fehlbetrag steht,
den Mietvertrag zu kündigen, wenn eine Situation eintritt, die die Gesundheit des Mieters und der Personen, die mit ihm zusammen wohnen, beeinträchtigt,
den Mietvertrag zu kündigen, wenn die in der Wohnung unverschuldet auftretenden Mängel trotz Abmahnung nicht beseitigt werden,
für den Fall, dass der Vermieter den Mietzins vom Mieter bis zum Ende des Mietvertrages einfordert, weil dieser das Haus ohne Zustimmung des Vermieters verlässt, den geforderten Mietzins nicht zu zahlen, wenn das Haus in dieser Zeit anderweitig vermietet wird, oder den Mietzins zurückzufordern, wenn er bereits bezahlt wurde.
Sie haben Rechte.

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