Gründe für die Räumung im Mietrecht

Gründe für die Räumung im Mietrecht

Allgemeine Bestimmungen

Kündigung bei Ablauf der Laufzeit oder Beendigung des unbefristeten Mietvertrages (nicht bei Wohn- und überdachten Arbeitsplätzen)
Beendigung aus wichtigem Grund
Konkurs des Mieters
Tod des Mieters
Im Mietrecht endet der Mietvertrag grundsätzlich nicht mit dem Ablauf der Laufzeit des Mietvertrages, sondern verlängert sich automatisch. Diese Verlängerung wird durch den Mieter verhindert. Der Vermieter kann dies im Prinzip 10 Verlängerungsjahre lang nicht verhindern. Um die dadurch entstehenden Ungerechtigkeiten auszugleichen, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, ohne die zehnjährige Verlängerungsfrist abzuwarten, wenn bestimmte Gründe vorliegen.

Bei Wohn- und Gewerbemietverträgen;

In Artikel 347 der Gewerbeordnung heißt es: “Bei der Vermietung von Wohnraum und überdachten Arbeitsplätzen gilt der Vertrag als um ein Jahr zu denselben Bedingungen verlängert, wenn der Mieter nicht mindestens 15 Tage vor Ablauf der Laufzeit des befristeten Vertrages kündigt. Der Vermieter kann den Vertrag nicht aufgrund des Ablaufs der Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf des Verlängerungszeitraums von zehn Jahren kann der Vermieter den Vertrag jedoch ohne Angabe von Gründen kündigen, vorausgesetzt, er kündigt mindestens drei Monate vor Ablauf jedes auf diesen Zeitraum folgenden Verlängerungsjahres.” Damit ist diese Frage geklärt. Räumung .

RÄUMUNGSGRÜNDE BEI MIETVERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM UND ÜBERDACHTE ARBEITSPLÄTZE

Mitteilung des Vermieters
Zwei begründete Abmahnungen
Schriftliche Räumungsverpflichtung
Bedarf (des Vermieters oder des neuen Eigentümers)
Umzonung oder Änderung
Der Mieter hat ein bewohnbares Haus.

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