Antrag auf Neuordnung der persönlichen Beziehung zum Kind

…. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER

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KLÄGERSEITE :…….

VERTEIDIGER :…….

BEKLAGTER :…….

VORLAGE : Antrag auf Neuordnung der persönlichen Beziehung zum Kind.

ERLÄUTERUNGEN : 1-Meine Mandantin und der Beklagte haben ihre 8-jährige Ehe in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Die Anträge der Parteien ……. Das Zivilgericht erster Instanz hat den Anträgen der Parteien stattgegeben und die Entscheidung über die Scheidung ……. datiert. Die Entscheidung mit dem Datum ……. und der Nummer ……. wurde den Parteien zugestellt und rechtskräftig.

2- In der Entscheidung wurde das gemeinsame Kind der Parteien, Ayla, der beklagten Mutter zugesprochen. Da unsere Mandantin außerhalb der Stadt arbeitete, stimmte sie zu, das Kind nur während der Sommerferien zu sehen, und das Gericht traf eine entsprechende Regelung. Unser Mandant zahlt weiterhin regelmäßig den Unterhalt in Höhe von ……., was das Gericht ebenfalls zu schätzen weiß.

3-Unsere Mandantin hat ihre Arbeit außerhalb der Stadt beendet und arbeitet wieder in der gleichen Stadt mit dem Beklagten und seinem Kind. Sie teilte ihrem Ex-Mann mit, dass sie ihr Kind gemäß dieser Vereinbarung jedes Wochenende sehen möchte, ohne dass die Schulausbildung beeinträchtigt wird, erhielt jedoch eine Absage.

4 – Das Kind braucht sowohl die Liebe des Vaters als auch die Liebe der Mutter. Es ist das natürlichste Recht unserer Mandantin, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Der Beklagte verhindert dies.

5-Wir ersuchen Ihr Gericht, die Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Kind unter Berücksichtigung der neuen Situation unserer Mandantin neu zu regeln und zu entscheiden, dass sie ihr Kind jedes Wochenende sehen kann.

RECHTSGRUNDLAGEN : Zivilgesetzbuch und andere Gesetze.

BEWEISMITTEL : Scheidungsurteil, Zeugen, Vollstreckungsakte, sonstige Beweismittel.

REAKTIONSZEIT : 10 Tage

SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, das Verhältnis zwischen meiner Mandantin und ihrem Kind neu zu regeln, dem Beklagten, der die Klage veranlasst hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und uns als Anwalt gemäß § 164/letzter Absatz des Gesetzes Nr. 1136 über das Anwaltsrecht, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, das gegnerische Anwaltshonorar zuzusprechen.

ANWALT DES KLÄGERS

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