
der Angeklagte habe nicht registrierte und geschmuggelte Zigaretten beschlagnahmt – die unzulässige Festsetzung einer übermäßigen Strafe für den Angeklagten durch ein Abweichen von der Untergrenze in einer Weise, die mit den Maßstäben der Billigkeit unvereinbar ist
T.C. URTEIL
- Strafkammer
Esas: 2014/30469
Entscheidung: 2016/9085
Entscheidungsdatum: 30.06.2016
SCHMUGGELSTRAFTAT – DER ANGEKLAGTE STELLTE NICHT VERBOTENE UND GESCHMUGGELTE ZIGARETTEN SICHER – DIE UNZULÄSSIGE VERHÄNGUNG EINER ÜBERMÄSSIGEN STRAFE FÜR DEN ANGEKLAGTEN DURCH EIN ABWEICHEN VON DER UNTERGRENZE IN EINER MIT DEN MASSSTÄBEN DER BILLIGKEIT UNVEREINBAREN WEISE – DAS URTEIL WIRD AUFGEHOBEN
ZUSAMMENFASSUNG: In dem Fall, in dem bei dem Angeklagten 529 Päckchen nicht verbotener und geschmuggelter Zigaretten beschlagnahmt wurden, sind bei der Festsetzung des Grundstrafmaßes zwischen der Unter- und der Obergrenze die Art und Weise der Begehung der Straftat, die bei der Begehung der Straftat verwendeten Mittel, die Zeit und der Ort der Begehung der Straftat, die Bedeutung und der Wert des Gegenstands der Straftat, die Schwere des verursachten Schadens oder der verursachten Gefahr sowie der Vorsatz des Täters zu berücksichtigen, Nach dem Umfang der Akte ist es, auch wenn die Tat des Angeklagten, die im Vergleich zu ähnlichen Vorfällen keine Gnade zeigt, keine Identifizierung in einer Weise erfordert, die das Gleichgewicht zwischen der Tat und der Strafe stört, unangemessen, eine übermäßige Strafe für den Angeklagten zu bestimmen, indem man sich von der unteren Grenze in einer Weise entfernt, die mit den Maßstäben der Gerechtigkeit unvereinbar ist. Maßstäben.
(5237 S. K. art. 52, 53, 61) (ANY. COURT. 08.10.2015 T. 2014/140 E. 2015/85 K.)
Fall und Urteil: Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt; nach Verlesung der Akte wurden die Art der Berufung, die Art der Strafe, die Dauer und das Datum der Straftat im Namen der türkischen Nation erörtert und geprüft;
1- In dem Fall, in dem 529 Päckchen nicht registrierter und geschmuggelter Zigaretten bei dem Angeklagten 61 beschlagnahmt wurden. Gemäß Artikel 61 der TPC Nr. 5237 sind bei der Festlegung der Grundstrafe zwischen der Unter- und Obergrenze die Art und Weise der Begehung der Straftat, die bei der Begehung der Straftat verwendeten Mittel, die Zeit und der Ort der Begehung der Straftat, die Bedeutung und der Wert des Gegenstandes der Straftat, die Bedeutung und der Wert des Gegenstandes der Straftat, die Schwere des verursachten Schadens oder der Gefahr, die Absicht des Täters, der Zweck und das Motiv des Täters zu berücksichtigen, und nach dem Umfang der Akte erfordert die Tat des Angeklagten, die im Vergleich zu ähnlichen Vorfällen keine Schwere darstellt, keine Identifizierung in einer Art und Weise, die das Gleichgewicht zwischen der Handlung und der Strafe stört, sondern die Festlegung einer übermäßigen Strafe für den Angeklagten, indem er sich von der Untergrenze in einer Art und Weise entfernt, die mit den Maßnahmen der Gerechtigkeit unvereinbar ist,
2- Aufgrund der Aufhebung einiger Teile des Artikels 53 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 durch den Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 08.10.2015 mit den Nummern 2014/140, 2015/85, der nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24.11.2015 mit der Nummer 29542 in Kraft getreten ist, ist es notwendig, den genannten Artikel neu zu bewerten,
3- Obwohl beschlossen wurde, die gegen den Angeklagten verhängte gerichtliche Geldstrafe in fünf gleichen Raten einzutreiben, wurde das Ratenintervall nicht festgelegt, was gegen die Bestimmung des Artikels 52/4 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 verstößt und zu einer Verzögerung der Vollstreckung führt,
4- Erlass eines Urteils über die Verwertung der Güter, die Gegenstand des Verfahrens sind, während die Einziehung der Güter beschlossen werden sollte,
Schlussfolgerung: Da es gegen das Gesetz verstößt und die Einwände der Berufung des Angeklagten in dieser Hinsicht als angemessen erachtet werden, wurde am 30.06.2016 einstimmig beschlossen, das Verfahren gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412, die gemäß Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320 in Kraft ist, ABZULEHNEN. (¤¤) Maßstäben.
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