
Welches sind die Merkmale von Verwaltungsakten, die Gegenstand eines Löschungsverfahrens sein können?
Verwaltungsakte sind einseitige Handlungen, die von öffentlichen Verwaltungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgenommen werden. Die Merkmale von Verwaltungsakten, die Gegenstand eines Aufhebungsverfahrens sein können, sind die folgenden:
Der Verwaltungsakt muss der Akt einer öffentlichen Verwaltung sein,
Damit ein Verwaltungsakt Gegenstand einer Löschungsklage sein kann, muss er zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erlassen worden sein,
Es muss sich um einen Verwaltungsakt handeln, der auf einer einseitigen Willenserklärung der öffentlichen Verwaltung beruht,
Der Verwaltungsakt muss “endgültig” und “vollstreckbar” sein.
