der Bürge haftet nicht für spätere Kreditaufnahmen

der Bürge haftet nicht für spätere Kreditaufnahmen

Die Grundsätze des Bürgschaftsvertrags sind im Obligationenrecht geregelt. Dem Gesetz zufolge muss der Höchstbetrag, für den der Bürge haftet, im Vertrag festgelegt werden. Es sollte auch klar sein, für welche vertraglichen Schulden der Bürge bürgt. Die Bürgschaft kann nicht für spätere Schulden verantwortlich gemacht werden. Sie können das Muster der Entscheidung des Kassationshofs einsehen.

Rechtsabteilung

Hauptnummer: 2015/8955

Entscheidungsnummer: 2015/20045

“Rechtsprechungstext”

GERICHT :Vollstreckungsgericht

Auf den Antrag der Schuldner, die oben datierte und nummerierte gerichtliche Entscheidung über die Berufung innerhalb der Frist zu prüfen, wurde die Akte zu dieser Angelegenheit von der Nachbarschaft an die Abteilung geschickt, und nachdem der vom Prüfungsrichter für die Akte erstellte Bericht angehört und alle Dokumente in der Akte gelesen und geprüft wurden, wurde die Angelegenheit diskutiert und geprüft:
1- Bei der Prüfung der Beschwerdeeinwände der Schuldner … und ….;
Die erste Entscheidung wurde nach Ablauf der Frist angefochten. Aus diesem Grund ist die endgültige Entscheidung über die Ablehnung des Berufungsantrags gemäß Artikel 365 der EBL und 432 der HUMK (GENEHMIGUNG) rechtskonform,
2- Bei der Prüfung des Berufungsantrags in Bezug auf den Schuldner …;
Es wurde festgestellt, dass dem Schuldner … der Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache mitgeteilt wurde, er jedoch nicht an der Verhandlung teilnahm, so dass die Sache in Abwesenheit dieses Schuldners fortgesetzt und abgeschlossen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die gerichtliche Entscheidung diesem Schuldner am 08.04.2014 zugestellt wurde und dass der Schuldner am 16.04.2014 Widerspruch eingelegt hat.
Da in diesem Fall der Gerichtsbeschluss vor Ablauf der in Artikel 363 des BEC festgelegten 10-tägigen Frist angefochten wurde, ist die Beschwerde rechtzeitig. Nachdem der Zusatzbeschluss des Gerichts vom 11.09.2014 mit der Nummer 2013/460 in der Hauptsache, Beschluss 2014/60, über die Nichtzulassung der Berufung einstimmig aufgehoben wurde, da er nicht sachgerecht war, wurde der Berufungsantrag von … geprüft.
Es wird davon ausgegangen, dass die Schuldner gegen das vom Gläubiger eingeleitete Verfahren ohne Urteil im Wege der allgemeinen Pfändung beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Aufhebung des Widerspruchs des Gläubigers gestellt haben und das Gericht beschlossen hat, das Verfahren fortzusetzen, indem es den Fall gemäß dem vom Sachverständigen erhaltenen Bericht nach Befolgung des Aufhebungsbeschlusses über die Aufhebung des Widerspruchs der Zulassung annimmt. Kreditaufnahmen.
In Artikel 583 Absatz 1 des Gesetzbuchs Nr. 6098 heißt es: “Der Bürgschaftsvertrag ist nur dann gültig, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde und wenn der Höchstbetrag, für den der Bürge haftet, sowie der Zeitpunkt der Bürgschaft angegeben sind. Der Bürge muss im Bürgschaftsvertrag handschriftlich den Höchstbetrag, für den er haftet, sowie den Zeitpunkt der Bürgschaft angeben und im Falle eines Mitbürgen angeben, dass er in dieser Eigenschaft verpflichtet ist, oder einen Ausdruck verwenden, der dies bedeutet.” In Artikel 584 desselben Gesetzes heißt es: “Sofern kein gerichtliches Trennungsurteil vorliegt oder das Recht, getrennt zu leben, rechtlich entstanden ist, kann einer der Ehegatten nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen als Bürge auftreten; diese Zustimmung muss vor oder spätestens bei Abschluss des Vertrags erteilt werden”. Darüber hinaus ist in Artikel 27/1 geregelt, dass Vereinbarungen, die gegen die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes verstoßen, nichtig sind.
Der Schuldner … hat am 01.07.2004 vor der Gläubigerbank eine Bürgschaft für den Hauptschuldner … übernommen, der nicht Gegenstand von Verfahren und Rechtsstreitigkeiten ist, und es wurde von den Parteien akzeptiert, dass die Schuld in Bezug auf diese Bürgschaft bezahlt wurde. Im Darlehensvertrag vom 09.10.2007, der von der Gläubigerbank zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht wurde, gibt es keine Bürgschaft dieses Schuldners. Daher ist dieser Schuldner nicht haftbar, da in dem späteren Darlehensvertrag keine Bürgschaft vorgesehen ist. Im ersten Bürgschaftsvertrag ist der Verweis auf die spätere Kreditaufnahme nicht gültig, da die Höhe der Bürgschaft nicht angegeben ist. Kreditaufnahmen.
In diesem Fall sollte das Gericht zwar den Antrag auf Beseitigung der Einrede in Bezug auf den Schuldner zurückweisen …, es ist jedoch unangemessen, ein Urteil im schriftlichen Verfahren zu fällen. Kreditaufnahmen.
SCHLUSSFOLGERUNG : Mit der Annahme der Berufungseinwände des Schuldners … wird das Gerichtsurteil gemäß Artikel 366 des BEC und 428 des HUMK aus den in Absatz (2) oben geschriebenen Gründen (ABGELEHNT), die vorausbezahlte Gebühr kann auf Antrag zurückerstattet werden, und es wurde am 08.09.2015 einstimmig beschlossen, wobei der Weg der Urteilskorrektur innerhalb von 10 Tagen nach der Zustellung des Urteils offen ist.

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