Antrag als Antwort auf die Klage, die wegen der Insolvenz des Erben eingereicht wurde

Antrag als Antwort auf die Klage, die wegen der Insolvenz des Erben eingereicht wurde

ANTALYA GERICHT ERSTER INSTANZ

DATEI-NR:….. E.
BEKLAGTER : ………. A.Ş.

VERTEIDIGUNGSANTEN : Av. ……….

BEKLAGTER : ………

GEGENSTAND : Einwände gegen das Gutachten vom 05.12.2021 und Vorlage unserer Erklärungen. Insolvenz

ERLÄUTERUNGEN :

Um die Forderung der Kundenbank gegen den verstorbenen ………. einzutreiben, hat die Antalya…. Die Vollstreckungsdirektion ……. E. Mit der Akte mit dem Aktenzeichen E. wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Falle der Ausschlagung der mit dieser Insolvenzforderung angemeldeten Erbschaft gehört der Schuldner dem verstorbenen ………., …… Provinz, ………, ………. Nachbarschaft, ……Ada …. und …. Der Bericht über die Bewertung des unbeweglichen Vermögens mit Parzellennummer wurde uns am 04.01.2022 zugestellt. Insolvenz

Wir reichen unsere Erklärungen und Einwendungen zum Gutachten fristgerecht ein.

Zusammengefasst im Gutachten;

Die Nordfront des gegenständlichen Grundstücks …….. liegt zur Straße ……, die Südfront des gegenständlichen Grundstücks ……… liegt zur Straße …………. Es handelt sich um ein Gebiet mit eingeschossigen Wohngebäuden. Die Immobilie befindet sich im Basar und ist nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum des Bezirks ………… entfernt. Die infrastrukturellen Dienstleistungen der Region sind voll ausgelastet. Die Immobilie befindet sich 100 m Luftlinie vom ……… Gebäude der Stadtverwaltung. Insolvenz

……….. Der Wert des Grundstücks mit der Nummer 30.820,00 TL zum Zeitpunkt der Klage
………. zweistöckiges Holzhaus, Scheune und Grundstück kosten zum Zeitpunkt der Klage 310.852,50 TL

Der Gesamtwert zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens beträgt 341.672,50 TL.

Die oben erwähnte Immobilie, die geschätzt wurde, befindet sich an einer stark befahrenen Straße im zentralen Basar des Bezirks. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Immobilie einen höheren Wert als den ermittelten hat.

Wie aus dem Sachverständigengutachten hervorgeht, ist der Nachlass nicht zahlungsunfähig. Es sind Vermögenswerte des Verstorbenen vorhanden. Daher sollte die Klage nach den einschlägigen Unterlagen abgewiesen werden. Insolvenz

Da die Erben, die die Erbschaft ausschlagen, den Gläubigern des Verstorbenen in Höhe des Wertes der beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie des Bargeldes haften, die sie innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod des Verstorbenen vom Verstorbenen erhalten haben und die sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung zurückgeben müssen; es ist auch zu untersuchen, ob es eine Übertragung von Immobilien, beweglichen Sachen und Bargeld gibt, die die Kläger innerhalb von 5 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen aus der Erbschaft erhalten haben, und ob es ein Verhalten der Kläger nach dem Tod des Verstorbenen gibt, das die Annahme der Erbschaft des Verstorbenen bedeutet.

  1. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs 29.05.2019 T. E: 2018/1018, K: 2436; “Gemäß Artikel 610/2 des TCC ist der Erbe, der vor Ablauf der Ausschlagungsfrist als Erbe in die Geschäfte des Nachlasses eingreift, der Dinge tut, die nicht in der Natur der gewöhnlichen

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