Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht

Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht

WAS IST EINE INDIVIDUALBESCHWERDE BEIM VERFASSUNGSGERICHT?
Die Möglichkeit der Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof wurde im September 2012 in unser Rechtssystem eingeführt. Vor 2012 hatte das Verfassungsgericht nur die Aufgabe der Normenkontrolle, aber jetzt prüft es auch die Anträge, die im Falle einer Verletzung der in der Verfassung garantierten Grundrechte und Freiheiten durch die öffentliche Gewalt gestellt werden.

Artikel 148/3 der Verfassung legt fest, dass jeder einen Antrag stellen kann, der behauptet, dass die in der Verfassung garantierten Grundrechte und -freiheiten durch die öffentliche Gewalt im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden. Für den Fall, dass die Grundrechte und -freiheiten im Rahmen der EMRK und der Zusatzprotokolle, denen wir beigetreten sind, durch die öffentliche Gewalt verletzt werden, wird somit das Recht anerkannt, die Rechtsverletzung durch innerstaatliches Recht zu beheben, ohne ein internationales Gericht anzurufen.

WAS IST DAS VERFAHREN DER INDIVIDUALBESCHWERDE BEIM VERFASSUNGSGERICHT? WIE KANN EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN?
Für die Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof gibt es verschiedene Verfahren. Sie kann durch Ausfüllen des auf der Website des Verfassungsgerichts “www.anayasa.gov.tr” veröffentlichten Antragsformulars gestellt werden. Ein Beispiel für ein individuelles Antragsformular ist in Anlage 1 der Verfahrensordnung des Verfassungsgerichts zu finden, und die in das Formular aufzunehmenden Fragen sind ebenfalls in der Verfahrensordnung enthalten. Das Antragsformular ist in einer Amtssprache gemäß den in der Verfahrensordnung festgelegten Bedingungen und Verfahren auszufüllen und unter Beifügung der gegebenenfalls beizufügenden Unterlagen und Beweismittel zu übermitteln.

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