
Klage gegen den Eigentümer, der Änderungen im unabhängigen Bereich vorgenommen hat
…. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER
CLAIMANT :…….
VERTEIDIGER :……..
THEMA : Unser Antrag auf Unterlassung des Verhaltens des Beklagten, der ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft Veränderungen in der selbständigen Abteilung vorgenommen hat, und auf Rückführung der selbständigen Abteilung in ihren früheren Zustand. hat
ERLÄUTERUNGEN : Mein Kunde befindet sich auf ……. und ……. Provinz, ……. Bezirk, ……. Nachbarschaft, ……. Grundstück, ……. Insel, ……. Parzelle, …. nummerierte unabhängige Abschnitte auf der Hauptimmobilie, die in der Eigentumsurkunde eingetragen ist. Die Beklagte ist Eigentümerin des selbständigen Teilstücks mit der Nummer … an derselben Liegenschaft. hat
Der Beklagte strich die Balkongeländer und die Innenanstriche der Balkone in einer anderen Farbe, indem er Änderungen vornahm, die das äußere Erscheinungsbild des Hauptobjekts störten, ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.
Da dieses Verhalten ohne die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung der Rechte der anderen Wohnungseigentümer darstellt, ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen.
URSACHEN : Wohnungseigentumsrecht und verwandte Gesetzgebung
BEWEISE : Grundbuchamt, Entscheidungsbuch, Offenlegung und Sachverständigengutachten
ABSCHLUSS DES ERSUCHENS : Aus den oben genannten Gründen beantragen und fordern wir, den von der Beklagten vorgenommenen Eingriff zu unterbinden, die Beklagte zu ermahnen, den Zustand wiederherzustellen, die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen und die gegnerische Anwaltsgebühr gemäß § 164/letzter Absatz des durch das Gesetz Nr. 4667 geänderten Gesetzes Nr. 1136 über das Anwaltsrecht in unserem Namen als Rechtsanwalt zu bestimmen. hat ANWALT DES KLÄGERS …….
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Der Beklagte strich die Balkongeländer und die Innenanstriche der Balkone in einer anderen Farbe, indem er Änderungen vornahm, die das äußere Erscheinungsbild des Hauptobjekts störten, ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.hat
Da dieses Verhalten ohne die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung der Rechte der anderen Wohnungseigentümer darstellt, ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen.
