
Scheidung wegen strafbarer Handlungen
FAMILIENGERICHT
BEKLAGTER :
BEKLAGTER :
BEKLAGTER :
FALL : Scheidung wegen Begehung einer Straftat.
TATSACHEN : 1- Die klagende Mandantin heiratete den Beklagten am …./…./…… und hatte …. Kinder, …………. im Alter von … und ……………… im Alter von …..
2- Der Beklagte entwickelte einige Zeit nach seiner Heirat Trink- und Spielgewohnheiten, und da er kein diesem Leben angemessenes Einkommen hatte, begann er zu stehlen.
3- Diese Gewohnheit wurde zur Gewohnheit, und der Beklagte begann, häufig wegen Diebstahlsdelikten im Gefängnis zu landen und wieder herauszukommen, was die Ehe für die Klägerin unerträglich machte.
4- Es ist obligatorisch geworden, diese Klage für die Scheidung der Parteien einzureichen, die nicht mehr in der Lage sind, zusammen zu leben. Handlungen,
RECHTSGRUNDLAGEN :
BEWEISE : Standesamtliche Eintragungen, Polizei- und Strafregisterauszüge, Zeugenaussagen, etc.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aufgrund der oben dargelegten Gründe und Beweise beantrage ich, die Parteien wegen Begehung einer Straftat und unwürdiger Lebensführung zu scheiden, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder dem Kläger zu übertragen und die Gerichts- und Anwaltskosten dem Beklagten aufzuerlegen. ../../..
Anwalt des Klägers
Av………………..
(UNTERSCHRIFT)
