Verletzung des Rechts, innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden, da das mit Gründen versehene Urteil zu spät verfasst wurde

Verletzung des Rechts, innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden, da das mit Gründen versehene Urteil zu spät verfasst wurde

Ereignisse

In der von der antragstellenden Gesellschaft eingereichten Klage auf Aufhebung des Widerspruchs aus dem kommerziellen Dienstleistungsvertrag beschloss das Gericht, den Widerspruch aufzuheben und das Verfahren fortzusetzen. Die Klägerin stellte am 24.2.2020 einen Individualantrag und machte geltend, dass die begründete Entscheidung trotz der verstrichenen Zeit nicht geschrieben worden sei. Das Gericht erließ die begründete Entscheidung am 20.3.2020. Die Entscheidung wurde den Parteien zugestellt und nach Nichtanwendung des Rechtsbehelfs der Beschwerde rechtskräftig.

Vorwürfe

Der Kläger machte geltend, dass sein Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist durch die verspätete Abfassung der mit Gründen versehenen Entscheidung in der Sache, die er zur Löschung des Einspruchs eingereicht hatte, verletzt worden sei.

Beurteilung durch das Gericht

Eine der wichtigsten Etappen für die Möglichkeit des Klägers, von den Ergebnissen der Klage auf Löschung des Einspruchs zu profitieren, ist die Abfassung des mit Gründen versehenen Urteils. Diese Verpflichtung obliegt dem Gericht, unabhängig vom Antrag, dem Verhalten oder der Verantwortung des Antragstellers. In der Rechtssache, die Gegenstand des Antrags ist, dauerte das Verfahren 3 Jahre, 5 Monate und 23 Tage im einstufigen Gerichtssystem. Der Fall, der Gegenstand der Klage ist, ist weit davon entfernt, komplex zu sein, wenn man Kriterien wie die Schwierigkeit der Lösung der Rechtsfrage, die Komplexität des Sachverhalts, die Hindernisse bei der Erhebung von Beweisen und die Anzahl der Parteien berücksichtigt. Hinzu kommt, dass aufgrund von sieben Verhandlungsterminen das Kurzurteil zwar erst zwei Jahre nach Klageerhebung verkündet wurde, vom Zeitpunkt der Verkündung bis zur Abfassung des begründeten Urteils jedoch ein Jahr und ein Monat verstrichen sind. Allein dieser Umstand führte dazu, dass sich das Verfahren in die Länge zog.

Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass das Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist aus den dargelegten Gründen verletzt wurde.

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