
Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf wegen des Fehlens eines wirksamen Rechtsbehelfs gegen die angebliche Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist (Piloturteil)
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Der Kläger reichte eine Klage auf Abfindung, Überstundenvergütung und Zahlung des Lohns für die Arbeit an nationalen und religiösen Feiertagen ein und gab an, dass er in dem Krankenhaus, in dem er als Reinigungskraft angefangen hatte, bis zu seiner Pensionierung gearbeitet habe. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Auf den Berufungsantrag hin hat das regionale Berufungsgericht entschieden, die Entscheidung des Arbeitsgerichts aufzuheben und die Akte zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen. Das Arbeitsgericht beschloss, der Klage am Ende der Verhandlung im Einklang mit der Entscheidung des Landgerichts teilweise stattzugeben. Der Beklagte hat gegen die genannte Entscheidung Berufung eingelegt; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Gerichtsverfahren
Behauptungen
Der Antragsteller machte geltend, dass das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren aufgrund der langen Dauer der am 10.12.2014 eingereichten Schuldklage auf der Grundlage des Arbeitsvertrags verletzt worden sei und dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Zusammenhang mit dem Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren aufgrund des Fehlens eines wirksamen Rechtsbehelfs zur Erhebung der Beschwerde, dass das Verfahren nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen worden sei, verletzt worden sei.
Die Bewertung des Hofes
- zum Vorwurf der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
Bei der Bestimmung der Dauer des Verfahrens bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Rechten und Pflichten gilt der Tag der Einreichung der Klage als Beginn der Dauer, der Tag des Abschlusses des Verfahrens einschließlich der Vollstreckungsphase als Ende des Verfahrens und der Tag der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist als Datum der Entscheidung.
Die Bewertung des Antrags hat ergeben, dass der Fall, der Gegenstand des Antrags ist, bei weitem nicht so komplex ist, wenn man Kriterien wie die Schwierigkeit der Lösung der Rechtsfrage, die Komplexität des Sachverhalts, die Hindernisse bei der Beweiserhebung und die Zahl der Parteien berücksichtigt. Es kann nicht gesagt werden, dass der Kläger durch sein Verhalten und seine Nachlässigkeit bei der Ausübung seiner Verfahrensrechte die Verlängerung des Verfahrens wesentlich verursacht hat.
In Anbetracht der Entscheidungen des Verfassungsgerichts in ähnlichen Fällen wurde festgestellt, dass die vom Antragsteller eingereichte Klage auf Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht abgeschlossen ist und dass die Probezeit von mehr als 7 Jahren im konkreten Fall nicht angemessen ist.
Aus den oben dargelegten Gründen entschied das Verfassungsgericht, dass das Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist verletzt wurde.
- zum Vorwurf der Verletzung des Rechts auf wirksame Anwendung
Artikel 40 der Verfassung garantiert jedem, der in seinen von der Verfassung garantierten Rechten und Freiheiten verletzt wird, das Recht, von der zuständigen Behörde zu verlangen, dass ihm unverzüglich Gelegenheit zur Klage gegeben wird (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf). Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf wird als Mittel zur Kontrolle der Verletzung von Grundrechten und -freiheiten bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben und Befugnisse geregelt.
Gerichtsverfahren
Das Recht auf wirksame Anwendung hat keine eigenständige Schutzfunktion, sondern ist eines der ergänzenden Rechte, die die Ausübung, den Schutz und die Rechtsbehelfe der Grundrechte und -freiheiten gewährleisten. Im konkreten Fall ist
das in Artikel 40 der Verfassung garantierte Recht auf einen wirksamen
Rechtsbehelf mit dem in Artikel 36 der Verfassung garantierten Recht auf ein
Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist verbunden. Daher fällt dieses Recht in den Schutzbereich der in der Verfassung garantierten und von der Konvention abgedeckten Grundrechte und -freiheiten. Daher kann das Recht auf einen
wirksamen Rechtsbehelf in Verbindung mit dem Recht, innerhalb einer
angemessenen Frist verurteilt zu werden, geprüft werden.
Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf kann so definiert werden, dass jeder,
der behauptet, ein verfassungsmäßiges Recht sei verletzt worden, die Möglichkeit
hat, verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen,
die angemessen und zugänglich sind und die geeignet sind, das Auftreten oder
Fortbestehen der Verletzung zu verhindern oder ihre Folgen zu beseitigen
(Schaffung eines angemessenen Rechtsbehelfs), und zwar in Übereinstimmung mit der Art des Rechts.
Der Umfang der Garantie, die der Einzelne in Bezug auf das Recht auf einen
wirksamen Rechtsbehelf hat, variiert je nach Art des Rechts, das Gegenstand der
behaupteten Verletzung ist. Generell ist jedoch festzuhalten, dass der gemäß Artikel
40 der Verfassung vorgesehene Rechtsbehelf die behauptete Verletzung sowohl
theoretisch als auch praktisch verhindern, die Verletzung beenden, wenn sie
andauert, und eine angemessene Entschädigung für bereits eingetretene
Verletzungen vorsehen sollte.
Um den Schutz des in Artikel 36 der Verfassung verankerten Rechts auf ein
ordentliches Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist zu gewährleisten
und zu verhindern, dass die Behörden diese Rechte verletzen, muss es natürlich
wirksame Rechtsbehelfe geben, die bei einer angeblichen Verletzung des Rechts auf
ein ordentliches Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist eingelegt
werden können. Dieser Rechtsbehelf sollte in der Lage sein, Lösungen zur
Beseitigung der Schäden zu finden, die durch die lange Dauer des Verfahrens oder
des Falles, der Gegenstand der Beschwerde ist, entstehen können. Es wurde
festgestellt, dass es einige Maßnahmen gibt, die von den Verwaltungs- und
Justizbehörden und dem Gesetzgeber vorgesehen sind, um Verstöße gegen das
Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist zu verhindern.
Für Fälle, in denen es trotz der getroffenen Maßnahmen zu einem Verstoß
gekommen ist, sollte jedoch ein Entschädigungssystem eingerichtet werden, um den
durch den Verstoß entstandenen Schaden zu ersetzen.
