Antrag auf Festsetzung der Höhe der von der Versicherung zu zahlenden Entschädigung

Antrag auf Festsetzung der Höhe der von der Versicherung zu zahlenden Entschädigung

VOR DEM HANDELSGERICHT ERSTER INSTANZ

BEKLAGTER :

BEKLAGTER :

BEKLAGTER :

Klage : Es handelt sich um einen Antrag auf Festsetzung des von der beklagten Versicherungsgesellschaft gemäß Artikel ……….. zu zahlenden Betrags der finanziellen Entschädigung und auf Festsetzung der Vorschusszinsen, die ab dem Tag des Verzugs zu zahlen sind, sowie der Prozesskosten und der Anwaltsgebühren, die von der beklagten Partei einzuziehen und an den Kläger auszuzahlen sind.

Der Wert auf der Grundlage des Honorars beträgt : ……… TL.

Erklärungen

1- Am Tag ………., infolge des Zusammenstoßes zwischen dem Bus mit ………. Kennzeichen ……… unter der Leitung des Fahrers ………. und dem LKW mit ……. Kennzeichen ………. unter der Leitung von ………., starb die Unterstützung der Kläger …………., die ein Fahrgast im Bus war.

Da der Unfallbericht feststellt, dass die Fahrer beider Fahrzeuge schuld waren und der Begleiter der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls Fahrgast im Bus war, gibt es keine Kürzung der Entschädigung (Unfallbericht, Anklageschrift, Fahrgastkarte).

2- Der Beistand der Kläger …….. d.d. ……… war zum Zeitpunkt des Unfalls und des Todes (……….) Jahre alt, verdiente ein hohes Einkommen als …….. und sorgte für einen guten Lebensunterhalt seiner Familie. (Ingenieurdiplom, letzte Gehaltsabrechnung)

3- Mit dem Tod von ……….. bei einem Busunfall wurde seiner Ehefrau ………. d.lu ……….. der finanzielle Unterhalt entzogen, und es wurde beantragt, die Höhe der Entschädigung für den Unterhaltsentzug durch die Erhebung von Beweisen und die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen gemäß Artikel ……… zu bestimmen und an die beklagte Versicherungsgesellschaft zu zahlen. (Familientabelle)

4-a) Obwohl vor Einreichung der Klage alle erforderlichen Unterlagen bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht wurden, wurde der Antrag auf Entschädigung in ihrem Schreiben vom ………. mit der Nummer ……….. mit der Begründung abgelehnt, dass “der Klägerin von der Sozialversicherungsanstalt eine Witwenrente gewährt wurde und daher keine versicherungsmathematische Berechnung vorgenommen wurde”, und diese Begründung der Ablehnung ist nicht gerechtfertigt. Denn nach dem Gesetz Nr. 5510 und davor den Gesetzen Nr. …….. und ……., dem Vereinheitlichungsbeschluss des Obersten Berufungsgerichts Nr. 1/3 vom 06.03.1978 und den damit zusammenhängenden feststehenden Entscheidungen können “Witwen- und Waisenrenten”, die den Begünstigten gegen Zahlung ausreichender Prämien gewährt werden, nicht mit dem durch die unerlaubte Handlung verursachten Schaden in Verbindung gebracht werden und sind kein Grund für einen Abzug von der Entschädigung (Beispiele für Entscheidungen sind beigefügt).

b) Aus den dargelegten Gründen beruht die Zahlungsverweigerung der beklagten Versicherungsgesellschaft nicht auf einem rechtfertigenden Grund (unser Antragsschreiben und das Ablehnungsschreiben der beklagten Versicherungsgesellschaft).
Rechtsgrundlagen :

Beweise: Unfallbericht und alle relevanten Dokumente, Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft, Fahrgastticket, Bevölkerungsliste der Familie, Berufsbescheinigungen des Verstorbenen, Entscheidung des SSI über die Gewährung einer Witwenrente, Antrag und Antwort der Versicherung, Sachverständigengutachten usw.

Schlussfolgerung und Antrag: Aus den dargelegten Gründen:

Ich beantrage, die Höhe der von der beklagten Versicherung zu zahlenden Geldentschädigung gemäß dem Artikel …….. zu bestimmen und zu beschließen, dass sie von der Beklagten eingezogen und an den Kläger zusammen mit den ab dem Verzugsdatum zu betreibenden Vorschusszinsen, den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren ausgezahlt wird.

Ich möchte darum bitten. Mit freundlichen Grüßen,

Anwalt des Klägers

Av. ………….

Beigefügte Dokumente:

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