
Einwand der Verschuldung
- DIREKTION DER AUSFÜHRUNG
IZMIR
Dos. Nr.: 2015/240
Essenz . Einspruch gegen die Forderung.
Am 20.02.2015 erhielt ich den Mahnbescheid (Beispiel: 8), den mir der Gläubiger Ahmet Haklı in Bezug auf die Folgeakte Nr. 2015/240 Ihres Amtes zukommen ließ.
Wie im Zahlungsbefehl behauptet, wurde mein Kühlschrank der Marke AEG nicht von mir an den Gläubiger “als Pfand” gegeben.
Daher erhebe ich Einspruch gegen das Pfandrecht des Gläubigers gemäß Art. 147/I der Konkursordnung. 27.02.2015
Schuldner
