
Einspruch gegen den Beschluss zur vorsorglichen Pfändung
ERSTES HANDELSGERICHT
(ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG)
DATEI NR:
VORLÄUFIGE BESCHLAGNAHME
BERUFUNG GEGEN DAS URTEIL
DIE (SCHULDNER) :
ADRESSE :
ANTRAGSTELLER :
ADRESSE :
GEGENPARTEI
(KREDITANT) :
ADRESSE :
ANTRAG :
GEGENSTAND DES ANTRAGS : Es geht darum, unsere Einwände gegen den Beschluss zur vorläufigen Pfändung vorzubringen.
DATUM DER ZUSTELLUNG : ………
UNSERE EINWÄNDE : 1- Der Beschluss zur vorläufigen Pfändung, der von Ihrem ehrenwerten Gericht ………. Die Vollstreckungsdirektion ……./…. Das Vollstreckungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen Esas in das Vollstreckungsverfahren überführt und ist vollzogen worden. Wir erheben aus folgenden Gründen Einspruch gegen den vorläufigen Pfändungsbeschluss.
2- Wie aus der Kopie der Schuldverschreibung hervorgeht, die uns mit dem Zahlungsbefehl übermittelt wurde, ist der Gläubiger ………, in dessen Namen das Vollstreckungsverfahren durchgeführt wird, kein rechtmäßiger Gläubiger. Er ist weder der Begünstigte des Schuldscheins noch hat er ein Indossament auf dem Schuldschein. Nach der Bestimmung von …………. ist jedoch die Anwesenheit des Wechselgläubigers auf dem Wechsel eines der zwingenden Elemente des Wechsels, der ein Wechsel ist. Der vorliegende Solawechsel ist also kein Wechsel, so dass eine vorläufige Pfändung auf der Grundlage eines solchen Dokuments nicht möglich ist.
3- Eine vorsorgliche Pfändungsentscheidung zugunsten von …….., bei der nicht klar ist, welche Art von Recht sie auf den Solawechsel hat, steht eindeutig im Widerspruch zu den Bestimmungen von ……….. Während der Gläubiger, der die Auszahlung des Schuldscheins an sich selbst wünscht, auf dem Schuldschein als Begünstigter oder Ziranta-Inhaber genannt werden sollte, hat der Gläubiger nicht den Titel des Gläubigers des Schuldscheins, der Gegenstand des Verfahrens ist. Es ist auch nicht bekannt, wie er den Solawechsel besitzt.
4- Der fragliche Solawechsel wurde dem Begünstigten C von ………, einem der Schuldner des Verfahrens, aufgrund seiner bestehenden Schulden ausgehändigt, und der Preis des Solawechsels wurde dem Begünstigten am Fälligkeitstag gezahlt, wobei der Begünstigte erklärte, dass er den Solawechsel nach einer gewissen Zeit gegen eine Zahlungsquittung zurückgeben würde, da der Schuldschein zu diesem Zeitpunkt nicht in seinem Besitz war. Wie wir in dem negativen Bescheid, den wir gegen den Gläubiger einreichen werden, näher darlegen werden, wurde der Solawechsel aufgrund des Vertrauensverhältnisses zwischen ihnen nicht vom Begünstigten genommen.
5- Durch die Durchführung der ungerechtfertigten vorläufigen Pfändung wurden die Fahrzeuge meiner Mandanten beschlagnahmt und meine Mandanten erlitten Schäden. Aus diesem Grund wird es als Sicherheit für die Entschädigungsklage verwendet, die wir gegen den Gläubiger und ………. einreichen werden. ……./…. Da wir gegen das Vollstreckungsverfahren mit dem Aktenzeichen / Einspruch erhoben haben, ist es notwendig, eine einstweilige Verfügung über die Sicherheiten des Gläubigers bei Ihrem ehrenwerten Gericht zu erwirken und zu beschließen, die Sicherheiten nicht an den Gläubiger zurückzugeben, bis die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen sind.
6- In dieser Hinsicht ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen, um die zu Unrecht verhängte vorläufige Pfändung aufzuheben und eine einstweilige Verfügung über die Sicherheiten zu erlassen, um die Rückgabe der bei Gericht hinterlegten Sicherheiten an den Gläubiger zu verhindern.
RECHTSGRUNDLAGEN :
BEWEISE : ……… …./…. der Vollstreckungsdirektion Aktenzeichen /, Zahlungseingang und alle Arten von rechtlichen Beweisen, wenn nötig.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus den oben dargelegten Gründen beantrage ich unter Anerkennung unserer Einwendungen anwaltlich, dass der vorläufige Pfändungsbeschluss aufgehoben wird, die Sicherheiten bis zum Abschluss unserer Einwendungen und Klagen gegen das Vollstreckungsverfahren vorsorglich nicht an die Gläubigerin ausbezahlt werden und wir gegen die Gläubigerin Klage auf Schadenersatz und negative Feststellung erheben werden, sowie die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren der Gegenpartei auferlegt werden. ../../..
Vertreter des Schuldners
Av…………………
(UNTERSCHRIFT)
