
Können geschiedene Ehegatten Erben sein?
Mit dem Abschluss des Scheidungsverfahrens können sich die Ehegatten nicht mehr gegenseitig beerben.
Zu diesem Zeitpunkt werden die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten zugunsten des jeweils anderen automatisch aufgehoben. Es kann aber auch das Gegenteil vereinbart werden.
Stirbt der klagende Ehegatte, während das Scheidungsverfahren anhängig ist, kann der überlebende Ehegatte, wenn einer der Erben das Verfahren fortsetzt und das Verschulden des Beklagten nachweist, nicht mehr Erbe des verstorbenen Ehegatten sein und keine Rechte aus den zu seinen Gunsten getroffenen letztwilligen Verfügungen geltend machen. Andernfalls endet die Ehe mit dem Tod und die Erbenstellung des überlebenden Ehegatten bleibt bestehen.
Das Recht, auf die Nichtigkeit der Ehe zu klagen, geht nicht auf die Erben über. Die Erben haben jedoch die Möglichkeit, den Prozess fortzusetzen. Die Klage hat zur Folge, dass der überlebende Ehegatte, bei dem festgestellt wird, dass er während der Ehe nicht gutgläubig war, nicht gesetzlicher Erbe sein kann und die Rechte verliert, die sich aus den zuvor zu seinen Gunsten getroffenen Verfügungen von Todes wegen ergeben.
