
Beispiel einer Vereinbarung über die Beteiligung an erworbenen Immobilien
VERTRAGSBEISPIELE
A- VERMÖGENSRECHTLICHE VERTRÄGE
Die folgenden Beispiele für Verträge über Eigentumsregelungen wurden von der Union der Notare der Türkei vorbereitet. Die Muster wurden mit einem Rundschreiben vom 18.01.2002 an alle Notare versandt.
Da die Registrierung und Bekanntmachung dieser Verträge aufgehoben wurde, werden diese Geschäfte nicht vollzogen.
Die Fotos der betroffenen Personen müssen den Geschäften beigefügt werden. (NK-Verordnung Artikel 93)
1 – REGELUNG DER BETEILIGUNG AN ERWORBENEM EIGENTUM
MUSTERVERTRAG
(………..)
Die Ehegatten ergreifen gemeinsam das Wort;
Wir haben am …../…./……. geheiratet. Wir akzeptieren den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zwischen uns, der ab dem Datum der Heirat gilt.
Vom Beginn dieses Güterstandes bis zu diesem Datum und während der Fortführung dieses Güterstandes nach diesem Datum bilden die Leistungen, die den Lohn für die Arbeit eines jeden von uns darstellen, die Zahlungen von Sozialversicherungs- und Sozialhilfeeinrichtungen, die Zahlungen, die aufgrund des Verlustes unserer Arbeitsfähigkeit gezahlt wurden oder werden, die Einkünfte aus unserem persönlichen Vermögen und die Einkünfte, die unser in diesem Punkt aufgeführtes Vermögen ersetzt haben oder ersetzen werden, das erworbene Vermögen eines jeden von uns getrennt und gesondert.
Getrennt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, bilden die Vermögenswerte, die wir vor oder nach der Ehe durch Erbschaft oder durch irgendeine Form des unentgeltlichen Erwerbs erworben haben, die beurteilten oder zu beurteilenden sittlichen Ausgleichsforderungen und die Werte, die an die Stelle der in diesem Punkt aufgeführten Werte treten, das persönliche Vermögen eines jeden von uns.
Jeder von uns hat das Recht, sein erworbenes Vermögen und sein persönliches Eigentum innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu verwalten, zu nutzen und darüber zu verfügen. Über unseren Anteil an der im Miteigentum stehenden Sache dürfen wir jedoch nur mit Zustimmung des jeweils anderen verfügen.
Jeder von uns haftet für seine Schulden mit dem erworbenen und persönlichen Vermögen, das ihm/ihr gehört.
Im Falle der Beendigung des Güterstandes nimmt jeder von uns das im Besitz des anderen befindliche Eigentum zurück.
Wir werden unsere gegenseitigen Schulden voneinander durch Tausch begleichen.
Im Falle der Beendigung des Güterstandes wird das persönliche und erworbene Vermögen eines jeden von uns entsprechend seinem Status zum Zeitpunkt der Beendigung getrennt.
Bei der Liquidation kann der Ehegatte, der nachweist, dass er einen höheren Nutzen hat und den Anteil des anderen Ehegatten bezahlt, verlangen, dass ihm das der Gütergemeinschaft unterliegende Vermögen ohne Teilung übergeben wird.
Wären die einem von uns von der Sozialversicherung oder den Sozialhilfeträgern gezahlten Pauschalbeträge oder die für den Verlust der Arbeitskraft gezahlte Entschädigung anstelle von Pauschalbeträgen oder Entschädigungen lebenslänglich an einen von uns gezahlt worden, so wird im Falle der Beendigung des Güterstandes der kapitalisierte Wert des Testaments für die folgende Zeit, wie er zum Zeitpunkt der Beendigung gewesen wäre, in gleicher Höhe als persönliches Vermögen bei der Liquidation berücksichtigt. Beteiligung.
Die unentgeltlichen Schenkungen, die einer von uns innerhalb eines Jahres vor Beendigung des Güterstandes ohne Zustimmung des anderen gemacht hat, ausgenommen gewöhnliche Schenkungen, oder die Übertragungen, die einer von uns in der Absicht gemacht hat, den Beteiligungsanspruch des anderen während der Fortdauer des Güterstandes zu verringern, werden seinem erworbenen Vermögen als Wert zugerechnet.
Werden die Schulden, die sich auf das persönliche Vermögen eines jeden von uns beziehen, an ihn aus dem erworbenen Vermögen gezahlt oder werden die Schulden, die sich auf das erworbene Vermögen beziehen, aus dem persönlichen Vermögen gezahlt, so wird bei der Liquidation ein Ausgleich vorgenommen.
Die Schulden, die einem von uns gehören, verpflichten den Teil des Vermögens, der ihm gehört, aber die Schulden, bei denen nicht erkennbar ist, zu welchem Teil des Vermögens sie gehören, gelten als mit dem erworbenen Vermögen dieses Ehegatten verbunden.
Wird aus dem Vermögen, das einem von uns gehört, ein Beitrag zum Erwerb, zur Verbesserung oder zum Schutz des Vermögens, das dem anderen gehört, geleistet, so erfolgt bei einer Erhöhung oder Verminderung des Wertes dieses Teils der Ausgleich nach dem Beitragssatz und dem Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Auflösung oder nach dem Billigkeitswert, wenn das Vermögen früher veräußert wurde.
Der Restwert ist der Gesamtwert des erworbenen Vermögens eines jeden von uns, einschließlich der Beträge, die sich aus den Zuführungen und dem Ausgleich ergeben, abzüglich der Schulden, die sich auf dieses Vermögen beziehen.
Bei der Liquidation werden die Freigabewerte der Güter zugrunde gelegt, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes vorhandenen erworbenen Güter werden mit ihren Werten zum Zeitpunkt der Liquidation berücksichtigt, und die Werte derjenigen, die den erworbenen Gütern bei der Berechnung hinzuzurechnen sind, werden auf der Grundlage des Zeitpunkts der Übertragung des Eigentums berechnet. Beteiligung.
Der dem anderen zustehende Restwert steht jedem von uns zur Hälfte zu, und es werden Forderungen ausgetauscht.
Der Beteiligungsanspruch und der Anteil an der Wertsteigerung können in bar oder in Naturalien bezahlt werden. Die gleiche Zahlung richtet sich nach dem Freigabewert der Ware.
Die Beteiligungsforderung und der Wertsteigerungsanteil sind vom Tage der Beendigung der Liquidation an mit … Prozent zu verzinsen.
Im Falle des Todes eines von uns kann der Überlebende das Nießbrauch- oder Wohnrecht an der Wohnung, die dem Verstorbenen gehörte und in der sie gemeinsam gelebt haben, durch Aufrechnung der Beteiligungsforderung oder durch Hinzurechnung des Preises, wenn dieser nicht ausreicht, beanspruchen; unter den gleichen Bedingungen kann der Überlebende das Eigentumsrecht am Hausrat geltend machen. Beteiligung.
Gezeichnet
