
Gesetze über berüchtigte Straftaten
Schanddelikte sind die Arten von Delikten, die ein Hindernis für den Eintritt in den öffentlichen Dienst nach dem Beamtengesetz Nr. 657 und die Beschäftigung nach dem Arbeitsgesetz darstellen und die Grundlage für die Beendigung des laufenden Arbeitsvertrags ohne Entschädigung sind. Ob eine Straftat eine Schande ist oder nicht, richtet sich daher nach dem anzuwendenden Spezialgesetz. Die Arten von Straftaten, die als Schanddelikte gelten, lassen sich je nach Sondergesetz wie folgt auflisten:
Diebstahlsdelikte (TCK Artikel 141)
Betrugsdelikt (Artikel 157 TPC)
Straftatbestand des Vertrauensmissbrauchs (Artikel 155 TPC)
Straftatbestand des Amtsmissbrauchs (Artikel 257 des türkischen Strafgesetzbuches)
Straftatbestand der Bestechung (Artikel 252 TCK)
Straftatbestand der Erpressung (Artikel 250 des türkischen Strafgesetzbuchs)
Veruntreuungsdelikt (TCK Artikel 247)
Fälschung von Privatdokumenten (Artikel 207 des türkischen Strafgesetzbuchs)
Fälschung von amtlichen Dokumenten (Artikel 204 des türkischen Strafgesetzbuches)
Fälschung von Geld (Artikel 197 des türkischen Strafgesetzbuches)
Fälschung einer wertvollen Briefmarke (Artikel 199 des türkischen Strafgesetzbuches)
Fälschung eines Siegels (Artikel 141 des türkischen Strafgesetzbuches)
Betrügerischer Konkurs (TCK Artikel 161)
WELCHE GESETZE ENTHALTEN DEN BEGRIFF DER “SCHANDFLECKE”?
Der Begriff “schändliches Vergehen” wurde aufgrund verschiedener Kontroversen aus den meisten Gesetzen gestrichen. Die wichtigsten Gesetze, die weiterhin verwendet werden, sind:
Artikel 76 der Verfassung von 1982 Nr. 2709 /2: “Wer nicht mindestens die Grundschule abgeschlossen hat, wer beschränkt dienstfähig ist, wer den obligatorischen Militärdienst nicht abgeleistet hat, wer vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen ist, wer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr oder zu einer schweren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ausgenommen Straftaten der Fahrlässigkeit, der Unterschlagung, der Veruntreuung, der Erpressung, der Bestechung, der Bestechlichkeit, des Diebstahls, des Betrugs, der Fälschung, Diejenigen, die wegen schändlicher Straftaten wie Vertrauensmissbrauch, betrügerischer Konkurs, Schmuggel, Verschwörung zur Beeinflussung amtlicher Ausschreibungen und Käufe und Verkäufe, Weitergabe von Staatsgeheimnissen, Beteiligung an terroristischen Handlungen sowie Anstiftung und Ermutigung zu solchen Handlungen verurteilt worden sind, können nicht als Abgeordnete gewählt werden, auch wenn sie begnadigt worden sind. ” berüchtigte .
Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2839 über die Wahl der Abgeordneten: “1. (Geänderter Unterabsatz: 02.01.2003 4778 S.K./15. Art.) Wer wegen eines der schändlichen Verbrechen wie einfache und qualifizierte Unterschlagung, Veruntreuung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Vertrauensmissbrauch, betrügerischer Konkurs, Schmuggelverbrechen mit Ausnahme von Gebrauchs- und Verbrauchsschmuggel, Verschwörung zur Manipulation von öffentlichen Ausschreibungen und Käufen und Verkäufen oder Verrat von Staatsgeheimnissen verurteilt worden ist”
Artikel 11/b-2 des Gesetzes Nr. 2820 über die politischen Parteien: “2 – (Geänderter Absatz: 02.01.2003 – 4778 S.K./7. Art.) Wer wegen einfacher und qualifizierter Unterschlagung, Veruntreuung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, betrügerischem Bankrott und anderen schändlichen Straftaten, Schmuggelstraftaten mit Ausnahme von Gebrauchs- und Verbrauchsschmuggel, Verschwörung zur Manipulation von Ausschreibungen, Käufen und Verkäufen oder Verrat von Staatsgeheimnissen verurteilt worden ist. berüchtigte .
Artikel 48/5 des Beamtengesetzes Nr. 657: “5. (Geänderter Unterabsatz: 10/01/1991 – 3697/1 Art.; Geänderter Unterabsatz: 23/01/2008-5728 S.K./317.mad) Auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches genannten Fristen verstrichen sind; Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen die nationale Verteidigung, Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage, nicht verurteilt zu werden wegen Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Fälschung, Untreue, betrügerischem Konkurs, Angebotsabsprache, Angebotsmanipulation, Wäsche von Erträgen aus Straftaten oder Schmuggel. “
Artikel 8/h des Gesetzes Nr. 2802 über Richter und Staatsanwälte: “h) (Geänderter Absatz: 11/09/1987 – Exekutivdekret 276/3 Art., Verabschiedet: 24/02/1988 – 3409/3 Art.) Außer bei fahrlässigen Straftaten, (… ) Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten oder wegen eines schändlichen oder unehrenhaften Vergehens wie Unterschlagung, Verschwörung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Missbrauch des Glaubens, betrügerischer Konkurs, Unterschlagung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Missbrauch des Glaubens, betrügerischer Konkurs, Vergehen gegen die Persönlichkeit des Staates, auch wenn sie begnadigt wurden, oder Schmuggel, nicht wegen Verschwörung zur Korruption bei öffentlichen Ausschreibungen und Käufen und Verkäufen oder Verrat von Staatsgeheimnissen verurteilt worden zu sein oder wegen dieser Straftaten oder wegen einer Handlung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erfordert, ermittelt oder verfolgt zu werden, mit Ausnahme von Straftaten der Fahrlässigkeit. “
Gesetz Nr. 6136 über Schusswaffen, Messer und andere Instrumente Artikel 7/letzter Absatz: “(Geändert Art: 23/02/2000 – 4534/1. art.; Geändert art: 23/01/2008-5728 S.K./154.mad) Personen, die wegen Straftaten, die mit Schusswaffen begangen wurden, verurteilt wurden, und Personen, die wegen Straftaten, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, können keine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen erhalten, auch wenn sie begnadigt wurden.”
Artikel 4/d des Gesetzes Nr. 3568 über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Wirtschaftsprüfer: “d) (Änderung: 10.07.2008 – 5786 S.K./2. Art.) Auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches genannten Fristen verstrichen sind; Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen die Landesverteidigung, Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, Straftaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, auch wenn sie begnadigt worden sind, auch wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt worden sind oder begnadigt worden sind. berüchtigte .
