
Bekanntgabe der Liquidation und Eröffnung des Konkurses Stichprobe Nr.: 35
Bekanntmachung der ordentlichen Liquidation und Eröffnung des Konkurses Stichprobe Nr.: 35
T.C.
……………………………..Konkursamt Muster Nr: 35**
Aktenzeichen: ………………………………
BEKANNTMACHUNG DER ORDENTLICHEN LIQUIDATION UND DER KONKURSERÖFFNUNG
Name, Vorname und Anschrift des Konkursschuldners: Stichprobe………………………………………………………………………………….
Datum der Eröffnung des Konkurses : ………………………………………………………………………………….
……………………… Da beschlossen wurde, dass die Liquidation des Konkurses, dessen Konkurs vom Handelsgericht beschlossen wurde, dessen Name und Adresse oben angegeben ist, vorläufig als ……………………………………………….. durchgeführt wird:
1 – Diejenigen, die Gläubiger des Konkurses sind und diejenigen, die Ansprüche auf bewegliches und unbewegliches Vermögen geltend machen, sollten ihre Forderungen und Ansprüche innerhalb eines Monats (*) nach der Bekanntmachung schriftlich beim Vollstreckungs- und Konkursamt …………………………………… anmelden und die Originale oder beglaubigte Kopien ihrer Nachweise (Urkunden, Bücher, Auszüge usw.) vorlegen,
2 – Diejenigen, die gegenüber dem Konkursschuldner verschuldet sind, müssen sich und ihre Schulden innerhalb der gleichen Frist melden, andernfalls machen sie sich gemäß Artikel 336 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes strafbar.
3 – Diejenigen, die die Güter des Konkursschuldners auf irgendeine Art und Weise besitzen, sofern sie sich ihre gesetzlichen Rechte an diesen Gütern vorbehalten, müssen sie innerhalb derselben Frist an das Konkursamt abliefern, andernfalls werden sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und ihrer vorrangigen Rechte beraubt, es sei denn, sie haben eine gültige Entschuldigung,
4 – Da die erste Versammlung am ……/……/……. …………………… unter ……………… stattfinden wird, wird bekannt gegeben, dass die Gläubiger berechtigt sind, an dieser Versammlung teilzunehmen oder einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, und dass gleichzeitig die Mitschuldner und Bürgen und diejenigen, die für die Schulden bürgen, oder ihre Bevollmächtigten berechtigt sind, an dieser Versammlung teilzunehmen. Stichprobe
……./……./……….
Direktor des Konkurses
Siegel und Unterschrift
*1In abgelegenen Orten oder im Ausland
Gläubigern mit Wohnsitz in Ländern
kann sich die Frist verlängern.
2-Die Verwertung einer ausgeschlagenen Erbschaft ist erforderlich
nach Maßgabe der erbrechtlichen Vorschriften
wenn die Gläubiger zuvor aufgefordert worden sind.
Die Frist des Absatzes 1 wird auf (10) Tage verkürzt.
**: Dieses Beispiel entspricht dem Beispiel 70, das in der Praxis vor dieser Verordnung verwendet wurde.
