
Welche Behörde ist für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig?
Befugnisse der Gemeinden bei der Erteilung der Baugenehmigung
Bei der Erteilung der Baugenehmigung sind die Gemeinden verpflichtet, den Grundsteuerwert des Grundstücks zu ermitteln
der betreffenden Person in den Flächennutzungsplänen
über die Auflassung von Flächen, die öffentlichen Versorgungsgebieten entsprechen
die der Gemeinde mit dem Dokument
Gebäudeeintragungsbescheinigung als Grundlage für Transaktionen
und alle anderen Aufgaben als die Entgegennahme
hat keine Berechtigung.
