das Konzept, die Arten und die Auswahl der Eigentumsordnung

das Konzept, die Arten und die Auswahl der Eigentumsordnung

Begriff, Arten und Auswahl des Güterstandes
Die Regeln des Güterstandes in unserem Gesetz sind im Allgemeinen wie folgt
welche Rechte und Pflichten jeder von ihnen in Bezug auf das ihm und seinem Ehepartner gehörende Vermögen hat und welche Rechte und Pflichten jeder von ihnen gegenüber dem anderen hat, wenn der Güterstand endet (Tod)
die Rechte, die sie gegenüber ihren Erben geltend machen können)
regelt den Güterstand.
Das türkische Zivilgesetzbuch Nr. 4721 sieht vier Arten von Güterständen vor. Es handelt sich um den Güterstand der Teilhabe am erworbenen Vermögen (Art. 218-241 des TCC), den Güterstand der
Gütertrennung (TCC Art. 242-243), Gütergemeinschaft (TCC Art.
m. 244-255) und der Güterstand der Gütergemeinschaft (Art. 256-281 TCC). Die Ehegatten müssen
Sie müssen einem der vier im Gesetz genannten Güterstände unterliegen. Wenn sie einen dieser vier Güterstände mit einer Güterstandsvereinbarung wählen
Wenn sie nicht wählen; der so genannte “gesetzliche Güterstand” im Angesicht des Gesetzes
so wird davon ausgegangen, dass sie den Güterstand der Beteiligung am erworbenen Vermögen gewählt haben (Art. 218-241 TCC).
In der Regel ist die Wahl, Änderung und Aufhebung des Güterstandes
“Vertrag über den Güterstand”. Dieser Vertrag wird beim Notar “abgeschlossen”.
oder “ratifiziert” und unterliegt sehr strengen Beschränkungen. Die Ehegatten können, wenn sie es wünschen, dem Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung ihre Wahl des Güterstandes mitteilen.
Die Parteien können sich auf einen Güterstand einigen, der nach dem Recht anderer Länder als dem im Gesetz vorgesehenen gültig ist.
Sie können auch keinen anderen Güterstand vereinbaren, der von ihnen selbst bestimmt wird, und sie können auch keine Änderungen an den gesetzlichen Güterständen vornehmen, mit Ausnahme der gesetzlichen Grenzen (TMK Art. 202-205).
Die Vereinbarung über den Güterstand kann nur von denjenigen getroffen werden, die über die Einsichtsfähigkeit verfügen. Damit die Vereinbarung über den Güterstand für Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen gültig ist, muss die gesetzliche
Die Zustimmung ihrer Vertreter ist ebenfalls erforderlich. Die Person, die entscheidungsbefugt, aber eingeschränkt ist
die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in dem von der Partei zu treffenden Güterrechtsvertrag
die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde ist ebenfalls erforderlich (Art. 462/9 des Zivilgesetzbuches).

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