
Antrag auf Aufhebung des Arrestes wegen eines Verkehrsunfalls
ZU ……. GESCHÄTZTE PRÄSIDENTSCHAFT
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BERUFUNG GEGEN DIE VERHAFTUNG
ANGESCHWORENER :…….
VERFÜHRER :…….
EINGESCHWORENER
BESCHLUSS :…… Strafgerichtshof für Frieden vom ../../…. und ../…. Müt. Nr. Entscheidung
BEZUG : Unser Antrag auf Entscheidung über die Freilassung durch Aufhebung des Haftbeschlusses in der Berufung.
ERLÄUTERUNGEN :1-Unser Mandant, der Angeklagte ………., …/../…. fuhr am Tag …/../…. gegen 15 Uhr mit dem amtlichen Kennzeichen der Gemeinde ………. … . Während er mit dem Müllwagen mit dem Kennzeichen …… aus Richtung ……. in Richtung …… fuhr, bemerkte er, dass eine Person auf die Straße wollte, als er vor ………….. ankam, verringerte er seine Geschwindigkeit und warnte ihn durch Hupen. Die Person, die auf die Straße wollte, hielt eine Weile inne, als sie den Hupton hörte, sprang dann aber plötzlich mit hoher Geschwindigkeit auf die Straße, um sie zu überqueren. Da der Abstand zwischen ihnen sehr gering war, als er auf die Straße sprang, konnte unser Mandant den Zusammenstoß nicht verhindern, obwohl der Angeklagte sich nach Kräften bemühte.
2- Wie aus dem Verkehrsunfallbericht hervorgeht, trifft unseren Mandanten, den Angeklagten, keine Schuld an dem Vorfall, der sich ereignet hat.
3-…… 1 Strafgerichtshof des Friedens vom ../../…. und vom ../…. Mit dem Beschluss des 1. Strafgerichtshofs vom .././ und der nummerierten Abfrage wurde beschlossen, unseren Mandanten freizulassen, da es keinen Grund für seine Festnahme gab, in Anbetracht der Tatsache, dass unser Mandant einen festen Wohnsitz hat, dass es sich bei der Festnahme um eine Vorsichtsmaßnahme handelt, und in Anbetracht der Art und Weise, wie sich der Unfall ereignete, des Berichts über die Verkehrsunfallaufnahme und seines Verschuldensstatus.
4- Am selben Tag hat die Staatsanwaltschaft jedoch. ../…. Auf den Einspruch des Staatsanwalts aus der Akte Nr. ….. Strafgericht erster Instanz ../…. Müt. wurde mit Beschluss des Strafgerichts erster Instanz …. beschlossen, ihn in Abwesenheit festzunehmen und er wurde zum Strafgerichtshof für Frieden im Dienst gebracht ../…. Der Haftbefehl in Abwesenheit wurde in einen Haftbefehl in Abwesenheit umgewandelt mit der Entscheidung nummerierte Abfrage.
5- Herr Staatsanwalt bezüglich der Freilassung unseres Mandanten ….. 1 Strafgerichtshof des Friedens ../…. Da die von der Staatsanwaltschaft aufgenommene Aussage des anderen Zeugen des Vorfalls, ………., damals nicht in den Unterlagen enthalten war, sollte dieses Dokument geprüft und unser Mandant in Abwesenheit entsprechend der Art der Straftat und der Beweislage festgenommen werden. Arrestes .
6- Der Zeuge ……… hat in seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft angegeben, dass sein Vater in der Mitte der Straße stand, um die Durchfahrt unseres Mandanten nicht zu behindern, und dass unser Mandant seinen Vater mit sehr hoher Geschwindigkeit angefahren hat und dass er diesen Vorfall im Spiegel seines eigenen Fahrzeugs, das angehalten wurde, gesehen hat.
7- Der Zeuge ……… kann diesen Vorfall, der sich in sehr kurzer Zeit ereignet hat, nicht in allen Einzelheiten aus dem Spiegel seines parallel zur Straße geparkten Fahrzeugs sehen. Bei der Prüfung des Verkehrsunfallberichts wird deutlich, dass das von unserem Mandanten gesteuerte und gelenkte Fahrzeug auf seiner eigenen Fahrspur unterwegs war. Das Fahrzeug unseres Mandanten war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht zu schnell unterwegs. Am Tag des Unfalls war das Wetter sehr schlecht, die Straße war überfüllt und der Verkehr lief mit normaler Geschwindigkeit im Konvoi. Der Zeuge Ramadan gibt in seiner Aussage an, dass unser Mandant ihm überhaupt nicht geholfen hat und nicht einmal in die Klinik gekommen ist, in die er seinen Vater gebracht hat. Sobald unser Mandant jedoch aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, half er der angefahrenen Person und brachte sie in die Klinik. Sein anderer Freund, der bei mir war, informierte die Verkehrspolizei.
8-Der Unfallbericht wurde nicht gemäß der Aussage von ………. erstellt, der sich im selben Fahrzeug wie unser Mandant, der Angeklagte, befand, wie von der Staatsanwaltschaft im Antrag auf Einspruch behauptet. Das Unfallfahrzeug befand sich noch auf der Straße, als die Verkehrspolizei eintraf. Nachdem die Beamten der Verkehrspolizei die Unfallstelle untersucht hatten, forderten sie die Entfernung des Fahrzeugs, das daraufhin von der Straße entfernt wurde. Arrestes .
9 – Wie bereits erwähnt, hat unser Mandant keine Schuld an dem Vorfall. Unser Mandant hat sich nach besten Kräften bemüht, den Vorfall zu verhindern, aber trotz all seiner Bemühungen konnte er ihn nicht verhindern. Unser Mandant ist sehr betrübt über den Vorfall und leidet unter Gewissensbissen, obwohl ihn keine Schuld trifft. Arrestes .
10- Unser Mandant ist verheiratet, hat drei Kinder und verfügt über einen festen Wohnsitz. Er arbeitet als Fahrer in der Stadtverwaltung ……….. Es wurden Beweise gesammelt und es ist nicht möglich, die Beweise zu vernichten oder zu verschleiern.
SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den oben genannten Gründen und unter Berücksichtigung des Inhalts des Ermittlungsdokuments, der Tatsache, dass es sich bei der Festnahme um eine Vorsichtsmaßnahme handelt, der Art und Weise, wie sich der Unfall ereignet hat, und der Verschuldenslage beantragen wir die Aufhebung des Festnahmebeschlusses, um eine Viktimisierung unseres Mandanten und seiner Familie zu vermeiden, und die Freilassung unseres Mandanten gegen Kaution oder gegen eine Kaution, die Ihr Gericht für angemessen hält.
ANWALT DES ANGEKLAGTEN
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