Gibt es eine gesetzliche Bestimmung zum Schutz des Arbeitnehmers, der von seinem Arbeitgeber beleidigt wird?

Gibt es eine gesetzliche Bestimmung zum Schutz des Arbeitnehmers, der von seinem Arbeitgeber beleidigt wird?

Artikel 24/II-b des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 s. ist zu diesem Thema geregelt. In diesem Artikel heißt es
„Der Arbeitgeber darf Worte verwenden, die die Ehre und den Ruf des Arbeitnehmers oder eines seiner Familienangehörigen beeinträchtigen können
bei oder vor Ablauf des Arbeitsvertrags“ sagt oder sich verhält
sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Aus dem betreffenden Teil des Artikels
geht hervor, dass der Arbeitnehmer selbst dann, wenn die betreffenden Worte gegen ein Familienmitglied des Arbeitnehmers gerichtet waren, ein
Kündigungsrecht. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind (mindestens ein Jahr Arbeit usw.), sein Dienstverhältnis kündigen
hat auch Anspruch auf eine Abfindung. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf immateriellen Schadenersatz
kann auch eine Entschädigung verlangen.
Stellt die betreffende Äußerung eine Straftat im Sinne des türkischen Strafgesetzbuchs dar, kann der Arbeitnehmer auch eine Klage gegen die betreffende(n) Person(en) einreichen.
Der Arbeitnehmer kann auch eine Strafanzeige erstatten.

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