
Rechtsnatur der Namensänderung oder der Änderung des Familiennamens
Eine Änderung des Vornamens oder des Familiennamens unterliegt einem bestimmten rechtlichen Verfahren.
Gemäß Artikel 27 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann eine Klage auf Änderung des Vor-
und Nachnamens nur aus berechtigten Gründen eingereicht werden. Der Begriff des gerechten Grundes wird in einem sehr breiten Rahmen betrachtet. Der gerechte Grund umfasst auch die persönlichen subjektiven Gründe der Person.
Eine Klage auf Änderung des Namens oder Nachnamens kann aus zahlreichen Gründen eingereicht werden, z. B. weil der Name oder Nachname lächerlich ist, an ein Trauma erinnert,
mit dem Namen einer bekannten Person identifiziert wird oder aus beruflichen oder künstlerischen Gründen.
Eine Klage auf Änderung des Vornamens oder des Familiennamens kann nur von
der betreffenden Person selbst oder von einem Rechtsanwalt mit einer besonderen Vollmacht eingereicht werden. Bei Minderjährigen kann die Klage von den sorgeberechtigten Eltern oder von dem Anwalt eingereicht werden, dem sie eine Vollmacht erteilen.
Das zuständige Gericht für die Änderung des Vornamens und des Familiennamens ist das Zivilgericht erster Instanz. Der Kläger kann die Klage bei dem Zivilgericht erster Instanz einreichen, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat.
Ein von der Direktion für Bevölkerungsfragen beauftragter Beamter
nimmt als Beklagter an dem Verfahren zur Änderung des Vor- und Nachnamens teil. Im Abschnitt “Beklagte” der Klageschrift muss die Direktion für Bevölkerung als Gegner genannt werden. Die Klage auf Änderung des Vornamens und des Familiennamens ist eine Klage, die sich meist auf Standesamtseinträge stützt. Daher ist für die Einreichung der Klage kein besonderes Dokument erforderlich. Hängt jedoch die dem Antrag zugrunde liegende Tatsache bei der Namensänderung und insbesondere bei der Änderung des Nachnamens von einem besonderen Dokument ab, so kann das entsprechende Dokument als Beweismittel vorgelegt werden.
Wenn es im gesellschaftlichen Leben zu Verwirrungen aufgrund des derzeit verwendeten Vor- und Nachnamens kommt oder wenn es bei amtlichen Vorgängen zu Unklarheiten kommt, sollten dem Gericht bei der Einreichung eines Namensänderungsantrags zusammen mit den Akten Unterlagen vorgelegt werden, die diese Probleme belegen.
Das wichtigste Beweismittel in einem Fall von Namensänderung sind Zeugenaussagen. Wenn der Name nicht eindeutig lächerlich ist, wenn er keine bekannte schlechte Bedeutung hat,
d. h. wenn der Name keine negative Konnotation in Bezug auf die Form hat, wird der Zeugenbeweis für den Nachweis subjektiver Situationen wichtig.
