
die nicht von der neuen Ausführungsvorschrift profitieren werden
Die Verordnung schließt Straftaten aus, die im vierten, fünften, sechsten und siebten Kapitel des vierten, fünften, sechsten und siebten Teils des zweiten Buches des vierten Teils des türkischen Strafgesetzbuches definiert sind, sowie Straftaten, die im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes begangen werden, und Straftaten, die im Rahmen einer Organisationstätigkeit begangen werden.
Mit anderen Worten: Diejenigen, die Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, die verfassungsmäßige Ordnung, die Landesverteidigung, Staatsgeheimnisse, bewaffnete Organisationen und Spionage begangen haben, sowie die nach dem Anti-Terror-Gesetz verurteilten Gefangenen kommen nicht in den Genuss dieser Regelung, und der Vollzug ihrer Strafe wird im geschlossenen Vollzug fortgesetzt.
Die AKP und die MHP haben 2020 eine ähnliche Regelung eingeführt und denjenigen, die sich aufgrund von Covid in offenen Gefängnissen befinden, die Erlaubnis erteilt. Etwa 100 Tausend Verurteilte profitierten davon. Mord, Drogen und Sexualdelikte waren jedoch ausgeschlossen. Mit dem am 15. Juli in Kraft getretenen Gesetz kamen diesmal auch diese Straftaten in den Genuss des Vollzugsrabatts.
