
Schätzung
… FAMILIENGERICHT
DATEI-NR: 2017/…E.
BETREFF : Einreichung unserer Einspruchs- und Entschuldigungserklärung.
ERLÄUTERUNGEN :
In der vorliegenden Rechtssache ist das Gericht von Antalya gemäß Artikel 168 des TMK zuständig. Aus diesem Grund wurde unser Einspruch, den wir zuvor gegen die Zuständigkeit eingelegt hatten, von Ihrem Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger in Van lebt. Schätzung.
Der Anwalt der Klägerin hat jedoch in der Anhörung vom …/…/2018 erklärt, dass sich die Klägerin bei ihrer Schwester in Antalya aufhält und um eine schriftliche Anweisung an die Gerichte in Antalya gebeten, und in dem Feststellungsantrag vom …/…/2018 wurde die Klägerin, damit sie sich mit dem Sachverständigen treffen kann, nach “… Mah… Sk… Apt. No:… D:.. ../Antalya” adressiert. Sogar in seiner Petition vom …/…/2018 gab er an, dass der Kläger aufgrund von Beileidsbekundungen nach Van zurückkehren musste und daher nicht an der in Antalya abgehaltenen Anhörung teilnehmen konnte.
Wie aus den Erklärungen des Anwalts des Klägers eindeutig hervorgeht, lebt der Kläger in Antalya. Aus diesem Grund bekräftigen wir unsere Unzuständigkeitseinrede und beantragen, die Akte durch Erlass eines Nichtzulassungsbeschlusses an das zuständige Gericht in Antalya zu verweisen.
Beklagter Rechtsanwalt
Av.
