Arten von Unterhaltszahlungen

Arten von Unterhaltszahlungen

UNTERHALT WEGEN ARMUT
Es handelt sich um den Unterhalt, den die Partei, die durch die Scheidung in Armut gerät, von der anderen Partei verlangt, um ihren Lebensunterhalt auf unbestimmte Zeit im Verhältnis zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu sichern. Den Unterhaltspflichtigen muss kein Verschulden treffen. Sein Verschulden sollte jedoch nicht schwerer wiegen als das der anderen Partei.

UNTERHALT FÜR DIE TEILNAHME
Der Unterhalt wird gegen den nicht sorgeberechtigten Ehegatten im Verhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit festgesetzt, um für die Erziehung, die Betreuung und die sonstigen Kosten der gemeinsamen Kinder aufzukommen.

VORSORGLICHE UNTERHALTSZAHLUNGEN
Es handelt sich um den Unterhalt, der von der anderen Partei an die bedürftige Partei für Unterkunft und Unterhalt während des Scheidungsverfahrens gezahlt wird. Bei der Gewährung dieses Unterhalts wird nicht berücksichtigt, wer die Klage eingereicht hat und welche Partei die Schuld trägt. Sie beginnt mit dem Tag der Einreichung des Scheidungsantrags und endet mit dem Tag, an dem die Scheidung rechtskräftig ist.

UNTERSTÜTZUNGSUNTERHALT
Es handelt sich um den Unterhalt, den die Person, die ohne Hilfe verarmt, von anderen Familienmitgliedern verlangt. Er kann in der Reihenfolge der Vererbung beantragt werden, d. h. zunächst von den Nachkommen, dann von den Aufsteigern und schließlich von den Geschwistern. Die Voraussetzung für die Beantragung von Unterhaltszahlungen von Geschwistern ist, dass sie in Wohlstand leben.

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