Vertretung in Gerichtsverfahren

Vertretung in Gerichtsverfahren

Vertretung bei Rechtsgeschäften

1- Wesen und Arten der Vertretung: Bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts ist es möglich, dass eine Person dieses Geschäft durch einen Vermittler vornimmt. Denn es kann sein, dass die Person nicht in der Lage ist, jedes Rechtsgeschäft selbst vorzunehmen. Zum Beispiel kann sich die Person an einem anderen Ort befinden oder es kann ein Vormund für sie bestellt werden. Die Vertretung ist das Verhältnis, das dem Vollmachtsvertrag zugrunde liegt. Die Vertretungsmacht wird durch die einseitige Willenserklärung des Vertretenen begründet. An dem Vertretungsverhältnis sind drei Personen beteiligt.

Der Vertretene Die Person, für die ein Rechtsgeschäft vorgenommen wird.

Der Vertreter (Repräsentant): Die Person, die das Rechtsgeschäft für den Vertretenen vornimmt. Der Vertreter gibt den Willen des Vertretenen gegenüber Dritten wieder.

Dritter: Das ist die Person, mit der der Vertreter ein Rechtsgeschäft für den Vertretenen vornimmt. Gerichtsverfahren.

Bei der Vertretung unterscheidet man zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Vertretung.

A- Unmittelbare (unvermittelte, indirekte) Vertretung: Bei der unmittelbaren Vertretung nimmt der Vertreter ein Rechtsgeschäft vor, indem er im Namen und für Rechnung des Vertretenen handelt. Bei der direkten Vertretung weiß der Dritte, dass die Person, die mit ihm einen Vertrag abschließt, der Vertreter ist. Mit anderen Worten: Der Vertreter sagt, dass er das Geschäft für einen anderen ausführt. Wenn zum Beispiel A, der ein Haus für seinen Freund B mietet, dem Vermieter sagt, dass er dieses Haus für seinen Freund A mietet, handelt es sich um eine direkte Vertretung.

B- Indirekte (instrumentelle) Vertretung: Bei der indirekten Vertretung nimmt der Vertreter ein Rechtsgeschäft vor, indem er in eigenem Namen und im Namen des Vertretenen handelt. Bei der indirekten Vertretung weiß der Dritte nicht, dass die Person, die mit ihm einen Vertrag abschließt, der Vertreter ist. Mit anderen Worten: Der Vertreter sagt nicht, dass das Geschäft für einen anderen erfolgt. Wenn A beispielsweise ein Haus für seinen Freund B mietet und dem Vermieter nicht sagt, dass er dieses Haus für seinen Freund mietet, handelt es sich um indirekte Vertretung.

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