
Einstufung der Invalidität im römischen Recht
Begründungen: Die Gründe für die Einstufung von Invaliditätsfällen lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: anfängliche Unmöglichkeit, Rechtswidrigkeit und Sittenwidrigkeit.
A- Ursprüngliche Unmöglichkeit: Es handelt sich um die Unmöglichkeit des Gegenstands des Rechtsgeschäfts während der Errichtung des Rechtsgeschäfts. In diesem Fall ist das Rechtsgeschäft ungültig. Wenn beispielsweise ein völlig abgebranntes Haus Gegenstand eines Kauf- und Verkaufsvertrags ist, ist dieses Rechtsgeschäft ungültig. Mit anderen Worten: Eine Ware, die es nicht gibt, kann nicht verkauft werden. Damit die anfängliche Unmöglichkeit geltend gemacht werden kann und gültig ist, muss die Situation objektiv sein. Oder in Rom waren Gegenstände, die für religiöse Zwecke verwendet wurden, nicht Gegenstand von Kauf und Verkauf. Daher war der Kauf- und Verkaufsvertrag, der Gegenstand der religiösen Utensilien war, ungültig.
B- Rechtswidrigkeit: Rechtsgeschäfte sind ungültig, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. Obwohl die Rechtsquellen je nach den politischen Epochen Roms variierten, bildeten insbesondere das Zwölftafelgesetz, die Beschlüsse der Volksversammlung, die Entscheidungen des Prätors, die Dekrete des Kaisers und das Corpus Iurus Civilis während der Herrschaft von Iustinianus die Rechtsquellen je nach den Epochen. Wurde ein Rechtsgeschäft unter Verstoß gegen diese Rechtsquellen vorgenommen, so war das Rechtsgeschäft ungültig. Im römischen Sachenrecht wurden Rechtsgeschäfte nach der Unterscheidung zwischen “res mancipi” und “res nec mancipi” vorgenommen. Für diese waren “mancipatio”- und “in iure cessio”-Geschäfte der juristischen Zeremonialform unterworfen. Diese Verfahren waren gesetzlich vorgeschrieben. Daher musste die Übertragung des Eigentums an Gütern nach diesen Verfahren erfolgen. Wurde die Übertragung des Eigentums an Gütern nicht nach diesen Verfahren vorgenommen, waren die Rechtsgeschäfte ungültig. Auch in Rom gibt es ein mündliches Rechtsgeschäft, die “stipulatio”, die im Schuldrecht häufig vorkommt. Bei diesem Geschäft handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das durch die gegenseitige Äußerung bestimmter Worte zustande kommt. Dabei sind die Worte, die die Parteien einander sagen müssen, die Form der stipulatio. Daher wurden Rechtsgeschäfte, die dem Formerfordernis der stipulatio nicht entsprachen, als ungültig angesehen. Invalidität.
C- Moralische Unvereinbarkeit: In Rom dürfen der Gegenstand und der Zweck von Rechtsgeschäften nicht sittenwidrig sein. Daher sind Rechtsgeschäfte, die gegen die allgemeinen Regeln der Moral verstoßen, ungültig. Wenn zum Beispiel eine Gesellschaft gegründet wurde, um unrechtmäßige Geschäfte zu tätigen, wird der Vertrag dieser Gesellschaft als ungültig betrachtet.
