Auto als Waffe bei der Straftat der vorsätzlichen Körperverletzung

Auto als Waffe bei der Straftat der vorsätzlichen Körperverletzung

Der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung ist die Zufügung von Schmerzen am Körper einer Person, die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit, die Verursachung von Schäden durch eine wirksame Handlung, die eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit oder Wahrnehmungsfähigkeit zur Folge hat. Natürlich kann diese Straftat auch mit einer Waffe begangen werden. Wenn die Person das Opfer absichtlich und vorsätzlich mit ihrem Auto angreift, liegt eine vorsätzliche Körperverletzung vor, und das Auto wird in diesem Fall ebenfalls als Waffe betrachtet. Sie können die Musterentscheidung des Obersten Gerichtshofs einsehen.

Strafkammer

Hauptnummer: 2020/4563

Entscheidungsnummer: 2020/8694

“Rechtsprechungstext”

GERICHT :Strafgericht erster Instanz
VERBRECHEN : Vorsätzliche Körperverletzung
VERURTEILUNG : Verurteilung

Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt und die Akten wurden verlesen;
Die Notwendigkeit wurde erörtert und geprüft:
1) In Anbetracht der Tatsache, dass die Teilnehmerin und der Angeklagte am 11.03.2015 geschieden wurden und zum Tatzeitpunkt nicht offiziell verheiratet waren, wurde die Handlung des Angeklagten als vorsätzliche Verletzung des Ehepartners gewertet und der Angeklagte unter Anwendung von Artikel 86/3-a des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 zu einer überhöhten Strafe verurteilt,
2) Nichtbeachtung der Tatsache, dass die gemäß Artikel 86/2 des türkischen Strafgesetzbuches zu bestimmende Grundstrafe gemäß Artikel 86/3-e um die Hälfte erhöht werden sollte, da der Angeklagte die Tat mit einem Auto begangen hat, das gemäß Artikel 6/1-f-4 des türkischen Strafgesetzbuches als Waffe gilt,
Es wurde einstimmig am 06.07.2020 gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412, die mit Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320, geändert durch Artikel 33 des Gesetzes Nr. 6723, in Kraft ist, aus diesen Gründen beschlossen, und das erworbene Recht des Angeklagten gemäß Artikel 326/letzter Artikel der Strafprozessordnung zu berücksichtigen.

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