Anmerkung zum Familienwohnsitz

Anmerkung zum Familienwohnsitz

WAS IST EIN FAMILIENWOHNSITZ?
Damit der Vermerk “Familienwohnsitz” bearbeitet werden kann, muss die Immobilie, die Gegenstand des Antrags ist, die Merkmale eines Familienwohnsitzes aufweisen. Der Familienwohnsitz ist ein Rechtsinstitut, das dem Zusammenleben der Ehegatten vorbehalten ist und beiden Parteien das Recht sichert, in derselben Wohnung zu leben. Damit eine Wohnung als Familienwohnung angesehen werden kann, muss

Zwischen den Ehegatten muss eine gesetzliche Ehegemeinschaft bestehen.
Die von den Ehegatten gewählte Wohnung muss im Einklang mit dem Gesetz genutzt werden.
Die Wohnung muss von den Ehegatten zum Lebensmittelpunkt gemacht worden sein und muss sie unter normalen Bedingungen vor äußeren Gefahren schützen können. Familienwohnsitz.
Die Familie muss einen rechtmäßigen Grund haben, dort zu wohnen. Die Wohnung darf nicht zu unrechtmäßigen Zwecken genutzt werden.
WAS IST EIN FAMILIENWOHNSITZVERMERK?
Der Vermerk über den Familienwohnsitz ist in Artikel 194 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt;

“Ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehegatten kann dieser den Mietvertrag über die Familienwohnung nicht kündigen, die Familienwohnung nicht übertragen und die Rechte an der Familienwohnung nicht einschränken.

Der Ehegatte, der seine Zustimmung nicht geben kann oder dessen Zustimmung ohne triftigen Grund nicht erteilt wird, kann das Einschreiten des Richters beantragen.

Der Ehegatte, der nicht Eigentümer der als Familienwohnsitz gewidmeten Immobilie ist, kann das Grundbuchamt ersuchen, den erforderlichen Vermerk über den Wohnsitz im Grundbuch vorzunehmen.

Wird der Familienwohnsitz von einem der Ehegatten durch Miete zur Verfügung gestellt, muss der Ehegatte, der nicht Vertragspartei ist, den Vermieter benachrichtigen”.

Die Eintragung des Familienwohnsitzes soll verhindern, dass der Ehegatte, der nicht Eigentümer ist, seine Verfügungsbefugnis über die Immobilie ohne seine Zustimmung einschränkt. Der Ehegatte, der kein Eigentumsrecht an der Immobilie hat, die ihm als Familienwohnsitz zugewiesen wurde, kann beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen stellen und die Eintragung dieser Vormerkung im Grundbuch beantragen. Eine andere Möglichkeit der Eintragung des Familienwohnsitzes im Grundbuch ist die Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung. Indem Sie eine Klage gegen die Eintragung des Familienwohnsitzes in der gemeinsamen Wohnung einreichen, können Sie beim Grundbuchamt die Entscheidung über die Annahme der Klage beantragen und dafür sorgen, dass die Eintragung des Familienwohnsitzes in der Wohnung vorgenommen wird.

Auch wenn das Eigentum an der Immobilie nicht den Ehegatten gehört, kann der Ehegatte, der nicht am Mietvertrag beteiligt ist, beim Grundbuchamt einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen stellen und die Eintragung dieser Anmerkung im Grundbuch beantragen. Nach diesem Vorgang wird der Antragsteller durch Mitteilung an den Vermieter Partei des Mietvertrags. Infolge dieses Vorgangs kann der Mietvertrag von den Ehegatten nicht ohne die Zustimmung des anderen gekündigt werden.

WIE WIRD EIN FAMILIENWOHNSITZ EINGETRAGEN?
Sie können sich mit den erforderlichen Unterlagen an das Grundbuchamt des Ortes wenden, an dem sich die Immobilie befindet, in der Sie den Familienwohnsitzvermerk eintragen lassen möchten. Gleichzeitig können Sie den Antrag auch stellen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen über E-Government in das System hochladen. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, werden Sie vom Grundbuchamt zur Unterschrift aufgefordert. Nach Abschluss des Unterschriftsvorgangs wird der Vermerk auf der entsprechenden Eigentumsurkunde angebracht.

WELCHE UNTERLAGEN SIND FÜR DIE EINTRAGUNG DES FAMILIENWOHNSITZES ERFORDERLICH?
Für die Eintragung des Familienwohnsitzes sind folgende Unterlagen erforderlich;

Antragsformular
Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller und sein Ehegatte in der zu vermerkenden Immobilie wohnen (erhältlich bei der Gemeinde oder dem Büro des Mukhtar).
Heiratsurkunde oder eine Kopie des Standesamtes, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller mit dem Eigentümer verheiratet ist.
Personalausweis mit Foto und Fotokopie.
KANN DER ANWALT EINEN VERMERK ÜBER DEN FAMILIENWOHNSITZ ANBRINGEN?
Es ist möglich, dass Ihr Anwalt, dem Sie eine Vollmacht erteilt haben, in Ihrem Namen die notwendigen Anträge stellt und den Vermerk anbringen lässt.

HINDERT DER FAMILIENWOHNSITZVERMERK DEN VERKAUF?
Das Vorhandensein eines Familienwohnsitzvermerks in der Eigentumsurkunde der Immobilie steht dem Verkauf nicht entgegen. In diesem Fall wird jedoch davon ausgegangen, dass die Person, die die Immobilie kauft, weiß, dass die Immobilie als Familienwohnsitz genutzt wird. Wenn ein solcher Verkauf ohne die Zustimmung des Ehegatten erfolgt, kann der Ehegatte, dessen Zustimmung nicht eingeholt wurde, die Eigentumsurkunde durch Einreichung einer Klage annullieren.

KANN DIE ANMERKUNG ZUM FAMILIENWOHNSITZ GEPFÄNDET WERDEN?
Es ist möglich, den Familienwohnsitzvermerk zu pfänden.

WIE KANN DER VERMERK DES FAMILIENWOHNSITZES ENTFERNT WERDEN?
Um die Anmerkung des Familienwohnsitzes zu entfernen, muss eine “Klage auf Löschung der Anmerkung des Familienwohnsitzes” eingereicht werden. In diesem Fall ist es notwendig und ausreichend, eines von zwei Argumenten zu beweisen: Es genügt der Nachweis, dass die betreffende Immobilie nie ein Familienwohnsitz war oder dass der Familienwohnsitz nicht mehr als Familienwohnsitz gilt. In einigen Fällen haben jedoch eine oder beide Parteien das Recht, beim Grundbuchamt die Löschung des Vermerks zu beantragen; in diesem Fall wird der Vermerk aufgrund des gestellten Antrags entfernt, ohne dass eine Klage eingereicht werden muss. Obwohl diese Situationen nicht begrenzt sind, können sie als Scheidung, Tod eines der Ehegatten, Annullierung der Ehe, Antrag auf Entfernung der Eintragung durch den Nichteigentümer-Ehegatten gelten.

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts