Rückgabe der durch ungerechtfertigte Bereicherung erzielten Mieteinnahmen aufgrund des Erbausgleichs im Verhältnis zum Erbanteil

Rückgabe der durch ungerechtfertigte Bereicherung erzielten Mieteinnahmen aufgrund des Erbausgleichs im Verhältnis zum Erbanteil

………. GERICHT FÜR ZIVILRECHT

Die Kläger sind: 1-

2-

3-

Anwälte : Av

Beklagte : 1-

: 2-

: 3-

FALL : Rückgabe der durch ungerechtfertigte Bereicherung im Rahmen des Erbausgleichs erzielten Mieteinnahmen an meine Mandanten im Verhältnis der Erbteile

ERLÄUTERUNGEN

1- Die Immobilie, die Gegenstand des Rechtsstreits ist, ……….. Die Immobilie mit der Nummer ………., ……… Band ………, ……… Seite ……… Eintragungsdatum ……, befindet sich innerhalb der Grenzen des Stadtviertels ………………. und ist auf den Namen des Beklagten ………… eingetragen, der auf der Karte als Hofmauerwerkshaus eingetragen ist.

Eine Fotokopie des Grundbucheintrags des Ortes, der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist, ist beigefügt.

2- Wie aus dem beigefügten Erbschein ersichtlich ist, wurde die betreffende Immobilie vom Erben ……… als altes und gebrauchtes Gebäude erworben, und alle Ausgaben, um diese Immobilie nutzbar zu machen, einschließlich der Arbeitskosten, wurden von ihm getätigt, und dann, nachdem die Reparaturen und Änderungen am Gebäude von ihm übernommen wurden, wurde sie auf den Beklagten und seine Tochter ……… durch unentgeltlichen Erwerb als Gegenleistung für den Erbteil an seiner Gesundheit in die Eigentumsurkunde eingetragen. Mieteinnahmen .

3- Der Angeklagte ………., der den von seinem Vater ……… als Gegenleistung für seinen Erbteil getätigten Erwerb außer Acht ließ, hat nach dem Tod seines Vaters ………. auf …….., der Angeklagte …………, unter Missachtung der Immobilien, die er als Gegenleistung für seinen Erbteil erhalten hat, Klagen gegen meine Mandanten eingereicht, und obwohl er seinen Erbteil erhalten hat, hat er wiederum Klagen auf das bewegliche und unbewegliche Eigentum eingereicht, das der Erbe meinen Mandanten hinterlassen hat.

4- Wiederum unter Missachtung des ihm hinterlassenen Erbteils erhob der Beklagte Klage gegen meine Mandanten ……….. und ………… wegen Mieteinnahmen, aber dieser Prozess wurde gegen meine Mandanten abgeschlossen, und meine Mandanten zahlten das Geld, das Gegenstand des Prozesses war, und obwohl der Beklagte den Erbteil rechtmäßig im Verhältnis zu dem gezahlten Anteil erhielt, führte diese Angelegenheit zu ungerechtfertigter Bereicherung.

5- Auch in diesem Fall reichte der Beklagte eine Klage gegen meine Mandanten wegen “Umwandlung von Miteigentum in Miteigentum” in Bezug auf das Geld auf der Bank ein, das tatsächlich von den Muris ………., ……… und ………. gemeinsam genutzt wurde, aber rechtmäßig auf der Bank als Firmenkonto hinterlegt und auf den Erben ………… eingetragen war und von ihm genutzt und auf seinen Namen eingetragen wurde; auch diese Klage wurde abgeschlossen, aber die Teilungsphase ist noch nicht abgeschlossen.

6- Auf die gleiche Weise hat der beklagte Erbe, obwohl der Beklagte ihm seinen Anteil “gegen seinen Erbteil” gegeben hat, mit einer unverständlichen und sturen Haltung erneut eine Klage gegen meine Mandanten eingereicht, diesmal gegen die anderen Immobilien des Erben, und diese Klage ist noch anhängig und hat das Entscheidungsstadium erreicht. Mieteinnahmen .

7- Während diese Klagen anhängig waren, wurde diesmal im Namen aller drei meiner Mandanten eine Klage gegen den Beklagten als Kläger unter der Bezeichnung “Grundbuchlöschung wegen ungerechtfertigter Bereicherung / Grundbuchlöschungs- und Eintragungsklage wegen Erbausgleichs” eingereicht und während dieser Klage wurde vom Gericht eine einstweilige Verfügung über die dem Beklagten als Erbteil überlassene Immobilie erlassen. Dieses Verfahren ist noch anhängig und hat das Entscheidungsstadium erreicht. Wir legen Ihrem Gericht das besagte Gutachten des Sachverständigen auch im Rahmen der Meinungsbildung Ihres Gerichts hinsichtlich des Stadiums, in dem sich dieser Fall befindet, vor.

Aus den dargelegten Gründen;

In Bezug auf die auf den Namen des Beklagten eingetragene Immobilie durch unentgeltlichen Erwerb durch den Erben als Gegenleistung für den Erbteil ist die Klage des Zivilgerichts erster Instanz ……… (Grundbuchlöschung und -eintragung wegen Erbausgleichs” eingereicht worden, und es liegt noch eine einstweilige Verfügung darüber vor,

Die fragliche Immobilie wurde auf den Namen des Antragsgegners ……….. eingetragen, und der Gesamtbetrag von …………., der unten separat aufgeführt ist und sich auf die Wohnungen und Läden bezieht, die er seit der Eintragung vermietet hat, sollte in den ausgleichspflichtigen Nachlass einbezogen und von dem Betrag abgezogen werden, der auf den Erbteil des Antragsgegners fällt, und der verbleibende Betrag sollte in die Anteile meiner Mandanten einbezogen und an sie ausgezahlt werden TL, die nachstehend für die von ihm seit der Eintragung vermieteten Wohnungen und Ladenlokale gesondert ausgewiesen sind, unter Ausgleichung in den Nachlass einzubeziehen und von dem Betrag abzuziehen, der auf den Erbteil des Beklagten entfallen wird, und den verbleibenden Betrag in die Anteile meiner Mandanten einzubeziehen und an sie auszuzahlen zu beschließen.

Was die Mieteinnahmen des Beklagten ……….. betrifft, so sind diese seit dem Datum der Registrierung von ………., wo die Übertragung in der Eigentumsurkunde vorgenommen wurde, nachstehend aufgeführt.

Zusätzlich zu all diesen Erklärungen, zusammen mit unseren Erklärungen in Bezug auf den Ort, der ihm als Erbteil hinterlassen wurde, ist es notwendig, die folgenden Punkte hervorzuheben, was den sozialen und gesellschaftlichen Status des Beklagten betrifft;

Es ist dem Beklagten unmöglich, die ihm vom Erben als Erbteil überlassene Immobilie zu erwerben, weder von ihm selbst noch von seiner Ehefrau. Die Beklagte hat nie irgendwo gearbeitet und hatte in diesem Rahmen nie ein eigenes Einkommen. Sie lebt seit ihrer Heirat als Hausfrau.

Was die Ehefrau des Beklagten ……. betrifft, so arbeitete sie als Verkäuferin in der Möbelbranche und war zeitweise versichert. Die Versicherung der Ehefrau des Beklagten p

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