Was ist eine Entschädigung für den Entzug der Unterstützung?

Was ist eine Entschädigung für den Entzug der Unterstützung?

Die Entschädigung für entgangenen Unterhalt ist der Schaden, der den Unterhaltsempfängern durch den Wegfall des Unterhalts entstanden ist, den die von einer verstorbenen Person zu Lebzeiten unterstützten Personen erhalten haben. Die Entschädigung für entgangenen Unterhalt ist eine Art materielle Entschädigungsklage, mit der sichergestellt werden soll, dass sich das Leben der von dem Verstorbenen unterstützten Personen durch den Tod nicht verschlechtert. Unterstützung

Die Anspruchsberechtigten können in demselben Prozess zusammen mit dieser materiellen Entschädigung auch eine Forderung auf immateriellen Schadenersatz geltend machen. Mit dieser Entschädigung soll sichergestellt werden, dass die Personen, die von dem Verstorbenen zu Lebzeiten unterstützt wurden, ihr Leben in der gleichen Weise fortsetzen können und dass sie ihre sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen wie vor dem Tod fortführen können. Unterstützung

WER KANN EINE KLAGE AUF ENTSCHÄDIGUNG FÜR ENTGANGENEN UNTERHALT EINREICHEN?
Die Entschädigung für entgangenen Unterhalt ist eine Art von Klage auf finanzielle Entschädigung. Um eine solche finanzielle Entschädigung beantragen zu können, muss die verstorbene Person zu Lebzeiten finanzielle Unterstützung erhalten haben. Es ist nicht möglich, eine finanzielle Entschädigung für den Tod einer Person zu fordern, die zu Lebzeiten nicht unterstützt wurde.

Wer einen Antrag auf Entschädigung für entgangenen Unterhalt stellen kann, wird wie folgt bestimmt:

  1. wer von dem Verstorbenen Unterhalt erhalten hat

Jeder, der von dem Verstorbenen zu Lebzeiten Unterstützung erhalten hat, kann eine Klage auf Entschädigung wegen Unterhaltsentziehung einreichen. Bei der Person, die zu Lebzeiten von dem Verstorbenen Unterhalt erhalten hat, kann es sich um einen Verwandten des Verstorbenen handeln, z. B. einen Verlobten, Onkel, Onkel usw., oder um einen Freund, der nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist. So kann beispielsweise die Freundin des Verstorbenen, der der Verstorbene zu Lebzeiten regelmäßig Unterhalt gewährt hat, eine Klage auf Entschädigung für entgangenen Unterhalt einreichen. Unterstützung

Damit diese Personengruppe eine Entschädigung für entgangenen Unterhalt beanspruchen kann, muss sie jedoch nachweisen, dass sie zu Lebzeiten des Verstorbenen Unterhalt von diesem erhalten hat.

2) Ehegatte, Kind, Elternteil

Es gibt eine gesetzliche Vermutung, dass manche Menschen sich zu Lebzeiten gegenseitig unterstützen. Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs unterstützen Eltern ihre Kinder, Kinder ihre Eltern und Ehepartner einander zu Lebzeiten. Da aufgrund der in der Praxis entwickelten Rechtsvermutung davon ausgegangen wird, dass diese Personen einander zu Lebzeiten unterstützen, muss im Entschädigungsfall nicht nachgewiesen werden, ob sie sich gegenseitig unterstützen. Der Beklagte kann jedoch das Gegenteil der Vermutung mit Beweisen belegen, d. h. der Beklagte, der beweist, dass diese Personen einander zu Lebzeiten nicht unterstützt haben, kann von der Entschädigung für entgangenen Unterhalt befreit werden, die aufgrund der Klage auf finanzielle Entschädigung zu gewähren ist. So kann beispielsweise ein Vater, der mit seinen Kindern nicht im selben Haus wohnt und keinen Unterhalt erhält,

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